Jörg Kachelmann hat den Schadenersatzprozess gegen seine ehemalige Freundin Claudia D. verloren. Foto: dpa

13.000 Euro wollte Jörg Kachelmann von der Frau haben, die den Moderator der Vergewaltigung bezichtigt hatte. Das Geld klagte er ein - in erster Instanz muss er sich jetzt geschlagen geben.

13.000 Euro wollte Jörg Kachelmann von der Frau haben, die den Moderator der Vergewaltigung bezichtigt hatte. Das Geld klagte er ein - in erster Instanz muss er sich jetzt geschlagen geben.

Frankfurt/Main - Der Fernsehmoderator Jörg Kachelmann hat den Schadenersatz-Prozess gegen seine ehemalige Geliebte in erster Instanz verloren. Zweieinhalb Jahre nachdem Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen wurde, wies das Landgericht Frankfurt am Montag im Zivilverfahren seine Klage auf Ersatz von Gutachterkosten ab. Die Zivilkammer habe „nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen können“, dass die Ex-Geliebte Claudia D. wissentlich falsch ausgesagt habe, hieß es zur Begründung. Kachelmanns Anwältin kündigte Berufung an.

Claudia D. hatte den Schweizer Wetterexperten im Februar 2010 wegen Vergewaltigung angezeigt. Nach dem Freispruch im Strafprozess im Mai 2011 hatte Kachelmann vor dem Zivilgericht auf Ersatz von Gutachterkosten in Höhe von rund 13.000 Euro geklagt. Anders als im Strafprozess musste Kachelmann im Zivilverfahren allerdings selbst darlegen und beweisen, dass Claudia D. bei ihren Vorwürfen die Unwahrheit gesagt hat.

Das Gericht habe beide Parteien angehört, sagte der Vorsitzende Richter Gerold Kurz. „Die Angaben standen sich im entscheidenden Kernbereich vollkommen unvereinbar gegenüber.“ Dem Gericht sei klar, dass Claudia D. im Strafverfahren zu verschiedenen Punkten des Randgeschehens nachweislich falsche Angaben gemacht hatte. Andererseits sei zu berücksichtigen, dass auch Kachelmann „in anderen Bereichen ein recht großes Talent an den Tag gelegt hat, Scheinwirklichkeiten zu errichten“.

Im Strafverfahren hatte das Landgericht Mannheim Kachelmann 2011 nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ freigesprochen - zugleich aber betont, dass dies nicht mit dem Nachweis einer falschen Beschuldigung durch Claudia D. verbunden sei. Das Zivilgericht sei an die Feststellungen des Strafgerichts zwar nicht gebunden, sagte Richter Kurz - aber auch „nicht so frei, dass wir ohne triftigen Grund diese Erkenntnisse unter den Tisch fallen lassen können“.

„Das Gericht hat den leichten Weg gewählt und den Standpunkt des Landgerichts Mannheim eingenommen“, sagte Kachelmanns Anwältin Ann Marie Welker nach der Verkündung. „Das Risiko einer solchen Entscheidung war uns bewusst.“ Das Landgericht habe angebotene Beweismittel nicht gewürdigt. Kachelmann wolle „nichts anderes als eine Bestätigung durch ein deutsches Gericht, dass er zu Unrecht eines schlimmen Verbrechens bezichtigt wurde“, sagte Welker. Sie kündigte an, Rechtsmittel einzulegen.

Der Anwalt von Claudia D., Manfred Zipper, bezeichnete die Entscheidung als richtig. Auch die Beweiswürdigung sei ordnungsgemäß erfolgt. „Unsere Mandantin ist sehr froh und sehr glücklich darüber, dass zumindest ein kleiner Sieg errungen worden ist auf dem Weg zur Gerechtigkeit.“