Der 21-jährige Angeklagte muss sich wegen Mordes verantworten. Foto: dpa/Marijan Murat

Im Prozess um den Autounfall mit zwei Toten in Stuttgart haben die Verteidiger ihr Plädoyer für den 21-jährigen Angeklagten hinter verschlossenen Türen gehalten – sie halten den Mordvorwurf für falsch.

Stuttgart - Die Verteidiger des Jaguar-Rasers haben sich in ihrem Schlussvortrag dafür ausgesprochen, ihren 21-jährigen Mandanten zu einer Jugendstrafe von höchstens zwei Jahren wegen fahrlässiger Tötung zu verurteilen. Sie wollen außerdem, dass nach Abzug der acht Monate bereits verbüßter Untersuchungshaft der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

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Das Plädoyer hielten die Anwälte Markus Bessler und Hans Steffan hinter verschlossenen Türen. Sie hatten bereits bei der Anklageerhebung angekündigt, dass sie den Mordvorwurf nicht für richtig halten. Ebenfalls hatten sie sich vom Beginn des Verfahrens für eine Anwendung des Jugendstrafrechts ausgesprochen.

Statement des Angeklagten wird verlesen

Dabei betonten sie stets auch, dass es beim Jugendstrafrecht nicht um die Abschreckungswirkung gehe, die bei der Verurteilung Erwachsener durchaus intendiert sein kann. Dies hielten sie ebenfalls dem Mordvorwurf und der damit möglichen Höchststrafe einer lebenslangen Haftstraße entgegen. In einem Statement des Angeklagten, das die Anwälte verlesen hatten, hatte dieser betont, er habe sich beim Fahren auf die Sicherungssysteme des 550 PS starken Jaguar F-Type R verlassen und sei sich sicher gewesen, das Fahrzeug unter Kontrolle zu haben.

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Das nichtöffentlich vorgetragene Plädoyer bezog sich – wie auch die Schlussvorträge der Nebenklagevertreter und der Staatsanwaltschaft – unter anderem auf Einschätzungen des psychiatrischen Gutachtens und des Berichts der Jugendgerichtshilfe, die auf Antrag er Verteidigung hinter verschlossenen Türen erstattet wurden. Die Anwälte hatten argumentiert, dass darin private Bereiche des zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alten Stuttgarters zur Sprache kommen und seine Privat- und Intimsphäre zu schützen seien.

Urteil soll am 15. November fallen

Der junge Mann war Anfang März mit einem gemieteten Jaguar durch die Stadt gerast. Auf der letzten Tour, zu der er mit einem Bekannten aufbrach, geschah der fatale Unfall. Er fuhr mit bis zu 168 Stundenkilometern durch die Rosensteinstraße. Dabei verlor er die Kontrolle und schleuderte in einen Kleinwagen, dessen Insassen starben. Das Urteil im ersten Mordprozess gegen einen Raser soll am Freitag, 15. November, am Stuttgarter Landgericht fallen.