Bei dem Unfall kamen zwei Menschen ums Leben. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Beim Unfall mit einem gemieteten Jaguar hatten die Raucher unter den Besuchern eines Cafés offenbar großes Glück: Die Verlängerung einer Fußballübertragung bewahrte sie davor, auch zu Opfern zu werden.

Stuttgart - Der Videobeweis ist unter Fußballfans nicht unumstritten. Am Abend des 6. März dieses Jahres ist der Wirt eines Cafés an der Rosensteinstraße gottfroh gewesen, dass er angewandt wurde. Das berichtete ein Polizist am Mittwoch im Jaguar-Prozess am Landgericht. Denn durch das Warten auf das Ergebnis dieses Beweises in der Verlängerung einer Champions-League-Partie verweilten die Raucher ein paar Minuten länger im Lokal, anstatt schon vors Lokal zu treten. Dort waren Tische und Stühle aufgebaut. Denn in diese Möbel vor dem Café wurde nur wenige Minuten nach Abpfiff ein Kleinwagen geschleudert, nachdem ein mit viel zu hoher Geschwindigkeit durch die Straße rasender Jaguar gegen den Citroën geprallt war. Beim ersten Alarm hatte die Polizei sogar noch befürchtet, der Wagen sei in das Café gerast.

Der 20-jährige Unfallverursacher hatte den Jaguar gemietet. Er raste laut der Anklage mit mehr als Tempo 160 auf der Straße entlang, verlor die Kontrolle wegen eines Ausweichmanövers und wurde gegen den Kleinwagen geschleudert.

Handy nicht gleich eingezogen

Bei der Polizei greifen etliche Mechanismen, wenn ein gravierender Unfall geschieht. Die ersten Streifen, die vor Ort waren, kümmerten sich umgehend um die Passagiere im Kleinwagen. Beim ersten Blick befürchteten sie schon das Schlimmste. Denn die 22-jährige Beifahrerin und der 25-jährige Fahrer hätten leblos gewirkt. Das schilderte der Einsatzleiter jener Nacht, ein Erster Polizeihauptkommissar vom Revier an der Theodor-Heuss-Straße. Er ließ eine Absperrung einrichten, die Gäste des Lokals über die Hintertür in den Hof bringen.

Eine winzige Panne kam am Mittwoch erneut zur Sprache. Der Fahrer war schon in der Nacht nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft vorläufig festgenommen worden. Weil er Suizidgedanken äußerte, kam er zunächst in eine Klinik und erst am nächsten Tag in Untersuchungshaft. Bis gegen 10 Uhr hatte er noch sein Handy, konnte mit seiner Freundin und Kumpels telefonieren – die danach Videos des Unfallwagens löschten. Zwar konnte die Kriminalpolizei die Aufnahmen wiederherstellen. Die Richterin gab der Polizei dennoch einen Rat: Ob man nicht in die Regularien aufnehmen könnte, dass ein Handy gleich bei der Festnahme eingezogen werde. Ein Polizist, der Teil der Ermittlungsgruppe nach dem Unfall war, stimmte ihr vom Zeugenstand aus zu.