An der Rosensteinstraße kam es im März zum tödlichen Unfall. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Beim Jaguar-Prozess gegen einen jungen Stuttgarter ist das öffentliche Interesse groß. Wenn der Jugendpsychiater sein Gutachten vorträgt, ist jedoch kein Publikum dabei.

Stuttgart - Erst einmal ist beim Verfahren gegen einen 21-jährigen Raser am Stuttgarter Landgericht die Öffentlichkeit ausgeschlossen gewesen: Als er Angaben zu seiner Person machte. Da er zum Zeitpunkt des Unfalls 20 Jahre alt war, führt eine Jugendkammer das Verfahren. Zum Schutz des Heranwachsenden soll nun zum zweiten Mal hinter verschlossenen Türen gesprochen werden. Am Freitag wird ein Psychiater sein Gutachten erstatten.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, einen tödlichen Unfall mit einem gemieteten Jaguar verursacht zu haben. Er verlor am 6. März an der Rosensteinstraße die Kontrolle über das 550 PS starke Auto und schleuderte in einen Kleinwagen. Das junge Paar, das darin saß, war sofort tot.

Die letzten Zeugen kommen am Freitag

Die Verfahrensbeteiligten rechnen damit, dass am Freitagvormittag die letzten der rund 100 Zeugen in dem Verfahren gehört werden. Dann kommen die Gutachter an die Reihe. Begonnen wird mit dem psychiatrischen Gutachten, ein technisches zum Unfallhergang wurde ebenfalls erstellt. Das psychiatrische ist auch deswegen von besonderer Bedeutung, da es unter anderem die Reife des Unfallverursachers beleuchten soll: Ist er noch jugendlich oder schon zum Erwachsenen gereift? Das kann sich auf die abschließende Beurteilung der Verfahrensbeteiligten auswirken: in der Einschätzung, ob nach Jugend- oder nach Erwachsenenstrafrecht zu urteilen ist. Die Anwälte der Eltern des getöteten jungen Paares sind der Meinung, dass der wegen Mordes angeklagte 21-Jährige nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden soll. Dessen Verteidiger sind hingegen dafür, Jugendstrafrecht anzuwenden. Außerdem wollen sie den Mordvorwurf vom Tisch bekommen.