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Der Stuttgarter Markenrechts-Anwalt Gerald Kneissle erklärt, warum die Forderung von Klax gegen die Kommune Kirchheim am Neckar doch nicht so absurd ist, wie sie klingt.

Kirchheim/Neckar - Gerald Kneissle ist seit 2005 als Rechtsanwalt tätig und arbeitet seit 2011 in der Kanzlei Königstraße in Stuttgart. Er ist spezialisiert auf Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht.

Herr Kneissle, die Auseinandersetzung Klax gegen Klex ist für Laien vollkommen unverständlich. Was ist juristisch dran?
Gerald Kneissle Foto: privat
Zunächst einmal muss eine Markebestehen und eingetragen sein. Bei Klax ist das der Fall, es gibt eine europäische Wortmarke. Das bedeutet, dass Klax das Namensrecht für Klax- Kitas in ganz Europa hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob Klax in Baden-Württemberg vertreten ist oder nicht. Ein weiteres Kriterium ist die sogenannte Priorität. Sprich: wer hat die Marke zuerst schützen lassen?
Muss ich jeden Namen markenrechtlich schützen?
Nein, es besteht auch ein Markenschutzüber die geschäftliche Bezeichnung, also einfach durch die Verwendung des Namens. Zum Beispiel gibt es praktisch in jedem Ort ein Gasthaus Krone. Das darf es pro Ort dann auch immer nur einmal geben. Im nächsten Ort darf ich dann ein Gasthaus aber wieder Krone nennen.
Nun ist Klax aber nicht gleich Klex.
Das stimmt. Aber eine Markenrechtsverletzung kann schon vorliegen, wenn es eine Verwechslungsgefahr wegen Ähnlichkeit gibt. Da genügt es häufig, mit dem gesunden Menschenverstand zu fragen, ob das gegeben ist. Im Zweifel muss aber immer ein Gericht entscheiden. In diesem Fall gibt es klanglich eine Ähnlichkeit, aber die Bedeutungen sind unterschiedlich.
Wie schätzen Sie die Chancen von Klax ein?
Ohne den Fall genauer geprüft zu haben ist eine Einschätzung schwer. Aber ich sehe Ansatzpunkte, dass man gegen die Abmahnung vorgehen kann.
Bleibt die Frage: was hat Klax davon?
Es könnte ein Zeichen dafür sein, dass die Firma nach Baden-Württemberg expandieren möchte. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen rechtsmissbräuchliche Abmahnungen massenweise verschickt werden. Das ist eine Masche, um Geld über Lizenzkosten zu generieren.
Nun klagen viele über die sogenannte Abmahnindustrie, die mittlerweile unangenehme Auswüchse angenommen haben soll. Wie ist da Ihre Sicht als Anwalt?
Teilweise kann ich das bestätigen. Auf der anderen Seite muss man aber auch die Markeninhaber verstehen. Eine Marke darf nicht verwässern. Große Konzerne gehen deswegen gegen alles vor, was auch nur eine gewisse Ähnlichkeit mit ihrer eigenen Marke aufweist.