Ein Thema, das künftig alle Schulen betrifft Foto: dpa

Im August tritt das neue Gesetz zur Inklusion behinderter Schüler in Kraft. Die Privatschulen fühlen sich nicht ausreichend berücksichtigt.

Stuttgart - Das neue Schulgesetz zur Inklusion wird wie geplant am 1. August in Kraft treten. Grüne und SPD lehnten am Mittwoch im Schulausschuss des Landtags einen Antrag von CDU und FDP ab, das Gesetz, das den gemeinsamen Unterricht von Schülern mit und ohne Behinderungen erleichtert, erst später zu verabschieden. Nur dann könnten die Anregungen von Experten noch aufgenommen werden, die sich am Mittwoch in einer Anhörung zum Gesetzentwurf äußerten, begründeten die bildungspolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen Georg Wacker (CDU) und Timm Kern ihren Antrag.

Mit dem Gesetz, das übernächste Woche im Landtag verabschiedet wird, schafft Baden-Württemberg als letztes Bundesland die Sonderschulpflicht ab. Erstmals in diesem Jahr können Eltern von Kindern mit Behinderungen selbst entscheiden, ob sie ihr Kind an eine Sonderschule oder eine Regelschule schicken. Allerdings haben die Schüler keinen Anspruch darauf, eine bestimmte Schule oder Schulart zu besuchen. In einer so genannten Bildungswegekonferenz mit Vertreter von Schulverwaltung, Schulen und Kommunen wird nach einer geeigneten Schule für Kinder gesucht. Vorgesehen ist, dass jeweils mehrere Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in eine Regelklasse kommen. Vielerorts laufen die Gespräche mit Eltern und Schulen noch.

Die Privatschulen fühlen sich bei der neuen Regelung nicht ausreichend berücksichtigt. Sie befürchteten, dass die Schulämter bei den Beratungsgesprächen mit den Eltern vor allem staatliche Regelschulen empfehlen, sagte Tobias Böcker vom Landesverband der Deutschen Privatschulen. Außerdem sei derzeit nicht möglich, dass Sonderpädagogen von Privatschulen an öffentlichen Regelschulen mitarbeiten. In den Inklusionsklassen gilt das Zwei-Lehrer-Prinzip – Fachlehrer und Sonderschullehrer sind gemeinsam für den Unterricht verantwortlich. Bei der Finanzierung von Inklusionsklassen kämen die öffentlichen Schulen ebenfalls besser weg.

Aus Sicht der Schulämter ist zusätzliches Personal nötig, um Eltern und Schulen gut beraten zu können. „Das sind schwierige Prozesse“, sagte Roland Hocker, Landesvorsitzender der Schulräte. Das Kultusministerium rechnet damit, dass bis zu 28 Prozent der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Regelschulen besuchen wollen.

Auseinander gehen die Meinungen beim Thema Elternwahlrecht. Aus Sicht der Kommunen sollten die Regelungen noch strenger sein – sie befürchten, dass Eltern Ansprüche anmelden, die sie nicht erfüllen können. Das geplante Gesetz lassen den Behörden zu viel Spielraum, meinen hingegen Vertreter von Selbsthilfegruppen. Je nach Einstellung der jeweiligen Gesprächspartner müssten Eltern auch weiterhin darum kämpfen, dass ihre Kinder mit Handicaps an ihre Wunschschule kämen, sagte Kirsten Ehrhardt von der Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam Leben – gemeinsam lernen.

Das könnte vor allem schwierig werden, wenn Kinder mit geistiger Behinderung ein Gymnasium besuchen wollen. Dort dürften nur Schüler aufgenommen werden, die das Abitur erreichen, sagte Michael Gomolzig vom Beamtenbund. Der Philologenverband lehne das „zieldifferente Lernen“ ab.