Menschen mit Behinderung besser eingliedern: unter anderem dieses Ziel hat der Behindertenbeauftragte des Landkreises. Doch wie soll er entschädigt werden? Foto: dpa

Seit Anfang dieses Jahres hat der Kreis Ludwigsburg einen Behindertenbeauftragten. Schon die Einsetzung des Kandidaten gefiel manchem Kreisrat nicht, nun ärgern sich manche über die Vergütung der Stelle.

Ludwigsburg - Nicht, dass die Mitglieder des Ludwigsburger Kreistages oder die Verwaltung im Landratsamt mit der Arbeit von Eckart Bohn unzufrieden wären – ganz im Gegenteil. Und doch ist der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte des Landkreises umstritten. Vor allem die Art, wie der Posten angelegt ist, besetzt wurde und nun vergütet werden soll, erhitzt die Gemüter einiger Kreispolitiker. Und so platzten gerade bei den Grünen in der jüngsten Sitzung des Verwaltungsausschusses alte Wunden wieder auf.

Formal ging es eigentlich um die Frage, wie hoch die monatliche Vergütung sein soll, die der Beauftragte für seine Arbeit bekommt. Die Kreisverwaltung hatte dafür 2000 Euro vorgeschlagen. Diese sollen rückwirkend vom 1. Januar dieses Jahres an bezahlt werden – solange ist Bohn bereits im Amt. Ein Ansinnen, das Armin Haller (Grüne) gar nicht gefiel.

Man habe für die Höhe der Entschädigung keine Vergleichswerte aus anderen Kreisen, sagte Haller. Und auf dieser Basis könne er keine Entscheidung treffen. Vielmehr habe er das Gefühl, die Verwaltung wolle das Thema in aller Eile durchwinken – und das, wo schon das Verfahren bei der Besetzung „umstritten“ gewesen sei.

„Sie beschädigen das Amt“

Worauf der Ludwigsburger damit anspielte: Im Dezember 2015 hatte der Kreistag über die Stelle des Behindertenbeauftragten entschieden, allerdings in nicht-öffentlicher Sitzung. Dies und die Tatsache, dass es ein Ehrenamt und nicht, wie ursprünglich von Grünen und Linken favorisiert, ein hauptamtlicher Posten wurde, sorgte kurz vor Weihnachten für reichlich Zündstoff. Behindertenverbände beklagten zudem öffentlich, dass die Stelle nicht ausgeschrieben worden war.

Obwohl der Kreistag schließlich hinter verschlossenen Türen mit großer Mehrheit für Eckart Bohn stimmte, scheinen auch knapp ein Jahr später nicht alle Wunden verheilt. „Sie benehmen sich wie der Elefant im Porzellanladen und beschädigen das Amt“, warf Jürgen Kessing, SPD-Sprecher im Ausschuss und Rathauschef in Bietigheim-Bissingen, dem grünen Kollegen Haller vor. Manfred Hollenbach, Chef der CDU-Fraktion, sagte: „Die nötige Öffentlichkeit für das Verfahren war da.“ Zudem müsse die Kreiskasse für die Entschädigung des Beauftragten ja gar nicht aufkommen. So zahlt das Land dem Kreis monatlich 3000 Euro für die Stelle. Sollte die Aufgabe, die zunächst für zwei Jahre vergeben ist, irgendwann hauptamtlich ausgefüllt werden, bekommt der Kreis das Doppelte.

Der Kreistag muss über die Entschädigung entscheiden

Der Hauptamtsleiter im Landratsamt, Hubert Burkart, sprach in der Ausschusssitzung davon, dass die Vergütung mit 2000 Euro „voll gerechtfertigt“ sei – auch im Vergleich zu ähnlichen Stellen in anderen Kreisen. „Das können Sie mir einfach glauben.“ Heiner Pfrommer, der zuständige Dezernent, fügte an, dass das Thema nur deshalb nicht-öffentlich entschieden worden sei, weil ein entsprechender Antrag zu spät eingegangen war. Daher habe man seinerzeit die öffentliche Tagesordnung nicht mehr ändern können.

Der Ausschuss votierte schließlich mehrheitlich für den Vorschlag der Verwaltung. Nun entscheidet der Kreistag.