In der Landeshauptstadt werden in diesem Jahr weniger Tage gezählt, an denen der Eu-weit gültige Feinstaub-Grenzwert überschritten wird. Die Schadstoffbelastung bleibt dennoch hoch.

Stuttgart - In der Landeshauptstadt wird es 2017 weniger Tage mit Überschreitungen des europaweit gültigen Feinstaub-Grenzwertes geben als 2016. Bisher registrierte die Landesanstalt für Umwelt und Messungen (LUBW) an der Station am Neckartor 45 Tage, an denen der Grenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft im Tagesmittel nicht eingehalten werden konnte. Den Großteil der Überschreitungen ermittelten die Wissenschaftler bereits im Frühjahr.

Bis zum 31. Dezember kann es damit insgesamt maximal 59 Überschreitungstage geben, 2016 waren es im gesamten Jahr 63. Doch auch mit den 45 Tagen bleibt Stuttgart deutlich entfernt von den zulässigen maximal 35 Überschreitungstagen.

Kläger beantragen Zwangsgeld

Noch kritischer als beim Feinstaub ist die Abweichung bei der Stickstoffdioxidbelastung. Der zulässige Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm war 2016 am Neckartor und an der Messstation in der Hohenheimer Straße mit 82 und 76 Mikrogramm erheblich überschritten. Vorläufige Berechnungen zeigen 2017 kaum Besserung.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart verhandelt an diesem Dienstag um 14 Uhr in der Augustenstraße 5 über den Vollstreckungsantrag zweier Kläger aus einem gerichtlichen Vergleich über die Fortschreibung des Stuttgarter Luftreinhalteplans. Das Land hatte im Vergleich im April 2016 bei weiteren Überschreitungen die Reduzierung der Verkehrsmenge am Neckartor um 20 Prozent von 2018 an zugesagt. Die Reduzierung soll nur an Tagen mit Feinstaubalarm gelten, sie sollte in den neuen Luftreinhalteplan aufgenommen werden. Da Land hat diesen Plan auf Eis gelegt und argumentiert, die Verkehrsreduzierung auf dieser Straße sei nicht möglich, weil es dann in nahegelegenen Straßen zu Überschreitungen kommen werde.

Die Kläger pochen darauf, dass das Land den Vergleich erfüllt. Sie haben ein Zwangsgeld beantragt.