Die Bundesregierung will unnötige Hürden bei der Baufinanzierungen beseitigen. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Berlin will die Verunsicherung bei Immobilienkrediten beseitigen. Die Ministerien sind sich einig, dass die Hürden für ältere Menschen, Familien, Zeitarbeiter und Selbstständige bei der Baufinanzierung beseitigt werden müssen.

Berlin - Die Bundesregierung ist sich einig, wie die Verunsicherung bei der Vergabe von Immobilienkredite beseitigt werden soll. Nach Informationen dieser Zeitung verständigten sich das Finanz- sowie das Justiz- und Verbraucherschutzministerium darauf, Hürden für ältere Menschen, Familien, Zeitarbeiter und Selbstständige zu beseitigen. Nach dem Stand der Dinge soll das Bundeskabinett in der kommenden Woche die Änderungen auf den Weg bringen. Wegen der Umsetzung einer EU-Richtlinie über Wohnimmobilienkredite hat es in Deutschland Beschwerden von Sparkassen und Genossenschaftsbanken gegeben. Sie beklagen, dass seit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie im März diesen Jahres einzelne Personengruppen schwerer Baufinanzierungen erhielten. Die Politik will die Barrieren aus der Welt schaffen.

Zustimmung aus der großen Koalition

„Wir sind froh, dass die Anliegen aufgegriffen werden“, sagte Elisabeth Winkelmeier-Becker, rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, dieser Zeitung. Wichtig sei aus Sicht der Union, dass eine gesetzliche Klarstellung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geplant sei. Damit soll sichergestellt werden, dass die vorgesehenen Änderungen an die allgemeinen Regeln angefügt werden, die für die Kreditaufnahme maßgeblich sind. Die gesetzliche Klarstellung soll der Verunsicherung bei Häuslebauern und Banken entgegenwirken. Der Gesetzgeber will einerseits deutlich machen, dass Wertsteigerungen von Immobilien bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit berücksichtigt werden müssen. Nach Auskunft von Bankenverbänden hatten in einigen Fällen Senioren in den vergangenen Monaten Schwierigkeiten, eine Baufinanzierung zu erhalten. Das geltende Recht wird so ausgelegt, dass Wertsteigerungen durch Baumaßnahmen nicht mehr ins Gewicht fallen. Dies betrifft insbesondere Kredite für Umbauten und Renovierungen. Nach den Plänen sollen diese Wertsteigerungen bei der Prüfung anerkannt werden. Außerdem wird eine Klarstellung zu einem Spezialfall beschlossen: Die Regeln für Verbraucherkredite sollen nicht für sogenannte Immobilienverzehrkredite angewendet werden. Dabei wird ein Leibrente im Gegenzug für den Verkauf des Hauses oder der Wohnung gewährt.

Die Überlegungen der Regierung finden auch in der SPD-Bundestagsfraktion Beifall. Der SPD-Finanzpolitiker Lothar Binding sagte, die Regelungen für die Vergabe von Baukrediten dürften gegenüber bestimmten Personengruppen nicht diskriminierend wirken. Er sprach sich dafür aus, dass bei Anschlussfinanzierungen erleichterte Kreditvergabestandards gelten sollten. Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, plädierte dafür, ähnliche Regelungen wie in Österreich zu schaffen. Im Nachbarland wurde klargestellt, dass Immobilienkredite generell von einer besonders strengen Prüfung ausgenommen werden. „Wir müssen etwas für junge Familien und Rentner tun“, sagte Fechner.

Leitlinien für die Kreditvergabe

Wie es aus Regierungskreisen weiter hieß, sollen neben der Gesetzesänderung per Verordnung Leitlinien für die Vergabe von Immobilienkrediten beschlossen werden. Der Entwurf für die geplante Gesetzesänderung und die neue Verordnung liegt dieser Zeitung vor. Darin steht: es sollten Leitlinien vorgelegt werden, die für die Kreditprüfung wichtig sind. Insbesondere bei der Frage, ob der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen nachkommen kann, will die Regierung Klarheit schaffen. Auch zu den anzuwendenden Verfahren und der Prüfung von Informationen soll es Leitlinien geben. Die Verordnung soll ohne Zustimmung des Bundesrates beschlossen werden.

Auch der Bundesrat hatte eine rechtliche Klarstellung angemahnt. Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) begrüßte, dass Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) die verschärften Regeln zurücknehmen will. Nachbesserungen dürften aber nicht auf „halber Strecke enden“, betonte die Ministerin jüngst in einer gemeinsamen Stellungnahme mit den Ländern Hessen und Bayern. Die Länder warnten davor, nur Teile des Problems anzupacken. Die Länderregierungen begründeten ihren Vorstoß damit, dass selbst genutztes Wohneigentum ein wesentlicher Beitrag zur Alterssicherung sei.