Das Sturmgewehr G36 steht beim Waffenhersteller Heckler & Koch in einem Ausstellungsraum. Foto: dpa

Wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontroll- und Außenhandelsgesetz hat die Stuttgarter Staatsanwaltschaft für drei Ex-Mitarbeiter des Waffenherstellers Heckler & Koch Haftstrafen gefordert. 5000 Sturmgewehre waren trotz Verbot nach Mexiko geliefert worden.

Stuttgart - Im Stuttgarter Prozess gegen fünf ehemalige Mitarbeiter des Waffenherstellers Heckler & Koch wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontroll- und Außenhandelsgesetz hat die Staatsanwaltschaft für drei Angeklagte Haftstrafen zwischen 22 und 33 Monaten gefordert. Das Unternehmen soll nach Ansicht der Ankläger zudem 4,1 Millionen Euro Strafe zahlen. Zwei der Angeklagten seien frei zu sprechen. Den fünf zum Teil ranghohen früheren Angestellten des Oberndorfer Unternehmens wird vorgeworfen, zwischen 2006 und 2009 fast 5000 Sturmgewehre und Zubehör geliefert zu haben, die für mehrere mexikanische Unruheprovinzen bestimmt waren. Dabei habe das Unternehmen gewusst, dass diese Bundesstaaten nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz nicht zum Export zugelassen waren und Dokumente entsprechend manipuliert.

Millionengeschaft mit mexikanischen Behörden

Das Unternehmen hatte in sogenannten Endverbleibserklärungen gegenüber den Bundesbehörden garantiert, dass die Waffen in den Unruhegebieten nicht zum Einsatz kommen. Nach Ansicht der Anklage täuschte Heckler & Koch die Behörden mit den falschen Angaben bewusst, um das Millionengeschaft mit den mexikanischen Behörden zu sichern. Eine angeklagte Sachbearbeiterin und ein Prokurist hätten dabei zusammen mit einem verstorbenen Mitarbeiter und dem in Mexiko lebenden und nicht zur Verhandlung in Stuttgart erschienenen Handelsvertreter von Heckler & Koch eine Bande gebildet. Sie hätten dabei gewerbsmäßig gehandelt. Drei vor dem Stuttgarter Landgericht Angeklagten sei bewusst gewesen, dass die Waffenlieferung nicht mit dem Kriegswaffenkontrollgesetz vereinbar gewesen seien. Gleichzeitig sei ihnen klar gewesen, dass die Lieferung von mehr als der Hälfte der Waffen für die Unruheprovinzen bestimmt gewesen sei.

Staatsanwalt Karl-Heinz Erker sagte im Plädoyer, der Prozess habe gezeigt, welches „Waffenrad Heckler & Koch gedreht“ habe. Das Verhalten der Firma und seines Handelsvertreters in Mexiko nannte er „skandalös, schändlich und miserabel“. Die Verteidigung steht nach 25 Verhandlungstagen auf dem Standpunkt, dass es keine gesetzlichen Vorbehalte gegeben habe, nach Mexiko zu liefern. Ihre Plädoyers sind für den kommenden Donnerstag geplant. Ein Urteil wird am 21. Februar erwartet.