Auch die Mitglieder müssen die Geräte jetzt desinfizieren. Foto: Neptunestock / shutterstock.com

Wir haben die Regeln für das Training in den Fitnessstudios in Baden-Württemberg nach der Wiedereröffnung am 2. Juni für Sie zusammengefasst.

Die offizielle Corona-Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten finden Sie hier. Die wichtigsten Punkte finden Sie nachstehend zusammengefasst:
 

  • Gehen Sie nur zum Training, wenn Sie gesund sind und keine Symptome zeigen.
  • Waschen oder desinfizieren Sie sich vor und nach dem Training die Hände.
  • Das Tragen einer Maske wird zwar empfohlen, ist aber keine Pflicht. Informationen zum Training mit Mundschutz finden Sie hier.
  • Beim Training muss der Abstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten werden. Kontakte sind auf ein Mindestmaß zu beschränken.
  • Umkleidekabinen und Duschen sowie Sauna- und Wellnessbereiche sind geschlossen. Erscheinen Sie daher bereits in Trainingskleidung. Ein Bereich zum Wechseln der Schuhe ist in vielen Studios vorhanden.
  • Da die Landesverordnung vorsieht, dass für jeden Trainierenden 10 qm im Studio zur Verfügung stehen, müssen die Betreiber den Einlass regeln. Es kann daher zu Wartezeiten vor dem Fitnessstudio kommen. Außerdem kann die Trainingszeit pro Mitglied begrenzt werden. Viele Betreiber bieten die Möglichkeit, über Ihre Homepage die aktuelle Auslastung im jeweiligen Fitnessstudio einzusehen. So vermeiden Sie Wartezeiten.
  • Hochintensive Ausdauereinheiten sind im Fitnessstudio untersagt.
  • Die benutzten Geräte müssen nach der Benutzung desinfiziert werden.
  • Toiletten sind gegebenenfalls einzeln oder zeitlich versetzt zu betreten.
  • Beim Training muss ein großes Handtuch untergelegt werden.
  • Selbstbedienung an Getränkeanlagen ist bis auf Weiteres untersagt.
  • Kurse sind nur mit begrenzter Personenanzahl möglich.
  • Die folgenden Daten müssen beim Training angegeben werden, sofern diese nicht schon vorliegen bzw. automatisch erfasst werden:

1. Name und Vorname der Nutzerin oder des Nutzers,

2. Datum sowie Beginn und Ende des Besuchs, und

3. Telefonnummer oder Adresse der Nutzerin oder des Nutzers.

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