Gefährlicher Beißer oder liebevoller Schoßhund? Um das zu entscheiden, greift die Stadt auf den sogenannten Wesenstest zurück. Foto: dpa-Zentralbild

Im November hat der Hund ein kleines Kind gebissen und schwer verletzt, jetzt hat die Stadt Ludwigsburg entschieden: der Labrador-Husky muss künftig immer an der Leine geführt werden. Von einer Maulkorbpflicht sieht man ab.

Ludwigsburg - Der Hund, der im vergangenen November auf der Ludwigsburger Jugendfarm ein 14 Monate altes Kind ins Gesicht gebissen hat, muss künftig in der Öffentlichkeit dauerhaft an einer Leine geführt werden. Außerdem gilt für das Tier ein Aufenthaltsverbot während der Öffnungszeiten der Farm. Das hat der städtische Fachbereich Sicherheit und Ordnung unlängst entschieden. Der Labrador-Husky war zuvor von Experten der  Hundestaffel einem sogenannten Wesenstest unterzogen worden. Dabei sei „keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren festgestellt worden“, berichtet das Rathaus. Aus diesem Grund sehe man von einer generellen Maulkorbpflicht ab.

Letztlich bedeutet die Entscheidung, dass der Hund nur noch in privaten Räumen und auf privaten Flächen frei laufen darf. Ausgeführt werden darf er nur noch „von vertrauenswürdigen und entsprechend aufgeklärten Personen, die in ausreichender Art und Weise auf den Hund einwirken können“. Auf der Farm hielt sich der Labrador-Husky seit dem Vorfall sowieso nicht mehr auf. Die Halterin, eine Mitarbeiterin der Farm, hatte damals versichert, dass sie ihren Hund nicht mehr auf das Gelände lasse. „Wenn ich dort arbeite, bleibt er jetzt bei meiner Mutter“, erklärte sie.

Die Ludwigsburger Jugendfarm ist bei vielen Familien sehr beliebt, sie bietet Kindern unterschiedlicher Altersgruppen zahlreiche Freizeitmöglichkeiten, 20 Ziegen, Schafe, Pferde, Esel und Hunde leben dort. Der Labrador-Husky lief Anfang November frei auf dem Gelände herum, als er plötzlich und offenbar ohne Anlass ein 14 Monate altes Kind attackierte und ins Gesicht biss. Der Junge erlitt Verletzungen unter dem Auge, am Nasenflügel, am Mund und an der Zunge. Er wurde sofort operiert. Heute gehe es dem Kind wieder „ganz gut“, berichtet der Vater des Jungen. Die Wunden seien gut verheilt, die Narben allerdings seien noch sichtbar. In einigen Monaten müsse sein Sohn noch einmal operiert werden, weil nach der ersten OP eine Falte am Auge zurückgeblieben sei, die seine Sicht einschränke.

Der Vater und die Mutter des Kindes hatten die Hundehalterin nach dem Vorfall angezeigt und der Jugendfarm schwere Vorwürfe gemacht. Diese habe, kritisierten sie, sich nicht ausreichend um die Sicherheit der dort spielenden Kinder gekümmert. Außerdem habe man ignoriert, dass der Hund früher schon aggressiv gewesen sei. Die Halterin hat dies stets zurückgewiesen, und die Staatsanwaltschaft hat inzwischen alle Ermittlungen gegen die Frau eingestellt. Dennoch ist denkbar, dass der Fall vor Gericht verhandelt werden muss. Die Eltern prüfen derzeit, ob sie eine Zivilklage gegen die Frau anstrengen – für den Fall, dass weitere Folgekosten auf die Familie zukommen. Die Frau hatte sich damals für den Vorfall entschuldigt und betont, ihr Hund sei stets friedlich gewesen. „Mir ist unerklärlich, warum das passiert ist.“

Sollte die Jugendfarm-Mitarbeiterin die von der Stadt angeordneten Auflagen nicht beachten, droht ihr ein Zwangsgeld in Höhe von 1000 Euro.