Fans des Hamburger SV brennen Pyrotechnik im Millerntor-Stadion des FC St. Pauli ab. Am kommenden Samstag haben sie im eigenen Stadion offiziell die Erlaubnis dazu. Foto: dpa/Christian Charisius

Am kommenden Samstag darf der Fußball-Zweitligist Hamburger SV als erster Profiklub in Deutschland Pyrotechnik im eigenen Stadion abbrennen. Die zuständigen Behörden haben den Antrag einmalig bewilligt.

Hamburg - Der Fußball-Zweitligist Hamburger SV darf als erster Profiklub in Deutschland in seinem Stadion kontrolliert Pyrotechnik abbrennen. Die zuständigen Behörden der Hansestadt und die Kommission für Prävention, Sicherheit und Fußballkultur des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) haben einen entsprechenden Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung bewilligt.

Der HSV kann nun am kommenden Samstag vor dem Anpfiff der Partie gegen den Karlsruher SC (13.00 Uhr/Sky) im Volksparkstadion unter Beteiligung von zehn Fans „zehn Rauchtöpfe außerhalb der Zuschauerbereiche unter Aufsicht einer Fachfirma kontrolliert abbrennen“, wie es in einer DFB-Mitteilung hieß. Bei der Erlaubnis handelt es sich „um eine einmalige Ausnahmegenehmigung auf Basis der behördlichen Zustimmung für diesen Spieltag“.

Feuerlöscher und Löscheimer stehen zur Verfügung

Das Abbrennen werde „durchgehend von einem Pyrotechniker vor Ort begleitet und überwacht“, hieß es weiter. Feuerlöscher und Löscheimer stehen zur Verfügung. Hinter den beteiligten Fans wird jeweils ein Ordner postiert.

„Die Aktion ist bei widrigen Wetterbedingungen am Spieltag von der Feuerwehr vor Ort final freizugeben und kann unter Umständen auch noch abgesagt werden“, teilte der DFB zudem mit und unterstrich: „Generell gilt, dass die Vereine zum Schutz der Zuschauer dafür zu sorgen haben, dass keine Pyrotechnik ins Stadion gebracht wird. Gleichwohl besteht die Möglichkeit, für behördlich genehmigte Feuerwerke oder ähnliche Veranstaltungen, die von einer Fachfirma durchgeführt werden, eine Ausnahmegenehmigung zu erlangen. Eine solche kann nur dann erteilt werden, wenn die Haftung und Verantwortung für den kontrollierten Einsatz von Pyrotechnik zweifelsfrei vom Veranstalter selbst übernommen werden.“