Künftig können gleichgeschlechtliche Paare in Österreich offiziell heiraten. Foto: dpa

Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist auch in Österreich künftig die Eheschließung gleichgeschlechtlicher Paare erlaubt. In Deutschland gilt die „Ehe für alle“ seit dem 1. Oktober 2017.

Wien - In Österreich ist nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) künftig die „Ehe für alle“ erlaubt. Damit können auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Der Gerichtshof begründete diesen Schritt am Dienstag mit dem Diskriminierungsverbot. „Die Unterscheidung in Ehe und eingetragene Partnerschaft lässt sich heute (...) nicht aufrechterhalten, ohne gleichgeschlechtliche Paare zu diskriminieren“, hieß es weiter.

Die Homo-Ehe ist laut Gericht ab 1. Januar 2019 möglich. In Deutschland gilt seit dem 1. Oktober die „Ehe für alle“. Die Union hatte bei der Abstimmung im Bundestag den Fraktionszwang aufgehoben. ÖVP-Chef Sebastian Kurz hat sich bisher ablehnend zur Homo-Ehe geäußert.