Die Reiter können ihr Hobby weiterhin „unbesteuert“ ausüben. Foto: StZ-Archiv

Hohenstadt hätte die erste Kommune im Land sein können, die eine Pferdesteuer erhebt. Der Gemeinderat hat den Antrag eines seiner Mitglieder allerdings mit großer Mehrheit abgelehnt.

Hohenstadt - Die Kuh – oder besser gesagt, das Ross – ist vom Eis. Der 800-Seelen-Ort Hohenstadt auf der Schwäbischen Alb wird nun doch nicht die erste Kommune in Baden-Württemberg sein, die Pferdehaltern eine Steuer abverlangt. Mit deutlicher Mehrheit lehnte der Gemeinderat am Dienstagabend einen entsprechenden Vorstoß seines Mitglieds Uwe Gauss ab. Nur der Antragssteller selbst stimmte für die Abgabe, dessen Kollege Tobias Schweizer, der die Idee ursprünglich mitgetragen hatte, enthielt sich der Stimme. Die übrigen sieben Ratsmitglieder votierten gegen die Einführung.

Dass das Thema – sehr zum Erstaunen und teils auch zum Missfallen einiger Kommunalparlamentarier – nicht nur bei den Medien auf Interesse gestoßen ist, zeigte sich beim Blick in den Bürgersaal des Dorfhauses. Gut und gerne 60 Leute verfolgten die Sitzung, in der der Bürgermeister Günter Riebort noch einmal deutlich machte, dass er im Prinzip rein gar nichts dagegen habe, die Gemeindekasse mit zusätzlichen Einnahmen zu füllen. „Weil die Rechnung aber nicht aufgeht, wenn an anderer Stelle etwas wegfällt und dies sogar die Existenz unserer familiengeführten Reiterhöfe gefährden könnte, muss ich das ablehnen.“ Zudem wies der Rathauschef auf den zusätzlichen Aufwand hin: „Es ist ja nicht so, dass alle Pferdebesitzer ihre Tiere das ganze Jahr über einstellen. Manche nutzen die Angebote für einige Wochen, andere für Monate und wieder andere dauerhaft.“

Während die übrigen Räte dieser Argumentation folgten, wollte Gauss nicht klein beigeben. Bereits vor der Abstimmung hatte er verlangt, dass zwei Kollegen wegen Befangenheit vom Tisch abrücken sollten. Seine Begründung: einer von beiden sei Pferdebesitzer, der andere pflege geschäftliche Beziehungen zu einem Reiterhof. Riebort sah darin aber kein Anzeichen für eine wie auch immer geartete Befangenheit und ließ das komplette Gremium entscheiden. Gauss will sich nun an die Kommunalaufsicht wenden. „Hier geht es um eine grundsätzliche Frage, nachdem in der Gemeindeordnung steht, dass die Räte nach ihrer freien, nur durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung entscheiden sollen.“