Die Nutzungsgebühr für einen Platz in einer Flüchtlingsunterkunft sei keine Miete, betont das Sozialamt. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Die Nutzungsgebühren für erwerbstätige Flüchtlinge sollen dauerhaft reduziert werden. Das wollen zumindest die Mehrheit der Fraktionen und die Stadt selbst. Doch noch kann nicht entschieden werden.

Stuttgart - Erwerbstätige Flüchtlinge, die in einer Unterkunft leben, dürften bald eine Sorge weniger haben. Die Mehrheit der Fraktionen hat sich am Montag im Sozialausschuss dafür ausgesprochen, eine dauerhaft reduzierte Nutzungsgebühr für Selbstzahler vorzusehen. Dieser Vorschlag der Verwaltung kam bei den Stadträten besser an als die zweite Variante: bei der wäre die Übergangsfrist auf 36 statt bisher 18 Monate erhöht worden. Denn dass „Handlungsbedarf“ besteht, sieht auch Sozialamtsleiter Stefan Spatz so. In jedem Fall müsste zunächst die Satzung über die Benutzung der Flüchtlingsunterkünfte geändert werden – und das ist laut Spatz frühestens im Oktober möglich.

Die neue Höhe der Gebühr für Selbstzahler ist noch unklar, diese wird der neue Gemeinderat festlegen. Allerdings könne man die Satzungsänderung auch rückwirkend beschließen, so Spatz – so dass die jetzt Betroffenen (88 waren es bis Ende Mai) keine Nachteile hätten. Das werde die Verwaltung auch vorschlagen, so Spatz. Er versicherte, Härtefälle könne man bis dahin „individuell lösen“. Er habe immer wieder mit solchen zu tun.

Am kritischsten äußert sich die CDU

Bisher ist es so, dass erwerbstätige Flüchtlinge nach Ablauf von 18 Monaten statt zuvor 250 Euro für einen Sieben-Quadratmeter-Platz beziehungsweise 160 Euro für 4,5 Quadratmeter die volle Gebühr zahlen müssen: 606,41 Euro für sieben Quadratmeter oder 389,84 Euro im Dreibettzimmer. Die entsprechenden Bescheide gehen seit Ende Februar raus.

Fast durchweg haben die Fraktionsvertreter für eine dauerhafte Reduzierung der Gebühr plädiert. Am kritischsten äußerte sich Beate Bulle-Schmid von der CDU, die warnte, die Gebühren zu sehr zu senken: „Dann haben sie keinen Grund mehr, sich etwas auf dem privaten Wohnungsmarkt zu suchen.“ Jochen Stopper (Grüne) wies auf den „sehr angespannten Wohnungsmarkt“ hin. Man habe Härtefälle, die keiner wolle.

Eine Dusche kommt auf zehn Personen

Das Sozialamt weist derweil einen Mangel an Duschen in Flüchtlingsunterkünften zurück. Ein Flüchtling, der gegen seinen Gebührenbescheid klagt, hat in seiner Klagebegründung Wartezeiten von ein bis zwei Stunden auf die Dusche beklagt. „Der Schlüssel bei den Duschen ist eins zu zehn“, also eine Dusche auf zehn Personen, berichtet der zuständige Abteilungsleiter Marco-Oliver Luz. Über diesen Schlüssel habe es bisher noch keine Beschwerden ans Sozialamt gegeben. Dadurch, dass immer mehr Unterkünfte von Drei- auf Zweibettzimmer umgestellt würden – bei gleichbleibender Duschenzahl – entspanne sich die Lage ohnehin, so Luz. Bisher seien 60 Prozent der Unterkünfte umgestellt.