Der Angeklagte Wilfried W. (links) und sein Anwalt Detlef Binder (Mitte), sowie die Angeklagte Angelika W. im Mai dieses Jahres im Landgericht Paderborn. Foto: dpa

Die Staatsanwaltschaft geht im Falle des zweiten Höxter-Opfers nicht mehr von einem vollendeten, sondern von einem versuchten Mord durch Unterlassen aus.

Paderborn - Im Prozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter ist der Staatsanwalt auch im Fall des zweiten Opfers vom Vorwurf eines vollendeten Mords durch Unterlassen abgerückt. „Ich gehe im Fall von Anika W. nach dem Gutachten nur noch von einem versuchten Mord durch Unterlassen aus“, sagte Oberstaatsanwalt Ralf Meyer am Dienstag am Rande des Prozesses vor dem Landgericht Paderborn.

Zuvor hatte ein Gutachter erklärt, im Fall der 33 Jahre alten Anika W. aus Uslar lasse sich keine sichere Aussage zur Todesursache machen. In der vergangenen Woche hatte Meyer bereits eingeräumt, dass auch beim Opfer Susanne F. der Nachweis eines vollendeten Mords durch Unterlassen nicht mehr zu führen sei.