Claudia Stöckle im Jahr 2018 mit ihrem Rechtsanwalt. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

In der sogenannten Zulagenaffäre ist ein weiteres Urteil gefallen. Die Abwahl der früheren Rektorin Claudia Stöckle ist zu Recht erfolgt, entschied das Verwaltungsgerichts in Mannheim. Die Begründung steht allerdings noch aus.

Stuttgart - In der sogenannten Zulagenaffäre um die Hochschule für Verwaltung in Ludwigsburg hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die Abwahl der früheren Rektorin Claudia Stöckle für rechtens erklärt. Das Gericht kippte damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart und gab der Berufung des Landes und der Hochschule statt. Die Stuttgarter Richter hatten 2018 den Rauswurf der Stöckles durch Hochschulrat, Senat und Ministerium Anfang 2015 als rechtswidrig eingestuft. Die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtshofs steht allerdings noch aus.