Der Luftangriff der Alliierten am 11. März 1943 auf Kaltental hat Teile der Schlossbergsiedlung zu Kleinholz gemacht. Foto: privat

Die 1926 in Fertigbauweise erstellte Schlossbergsiedlung in Stuttgart-Kaltental war etwas Besonderes. Eine Schutzklausel bewahrte das Eigentum der Käufer und ihrer Familien vor Zugriff von Gläubigern und hielt Gewerbe fern.

Kaltental - Sören Hildinger und seine Eltern wohnen in der Kaltentaler Schlossbergsiedlung. Seit frühster Kindheit hört er von den Eltern und betagten Nachbarn die Erzählungen über den Zweiten Weltkrieg und den Luftangriff am 11. März 1943 auf den Stuttgarter Süden, Kaltental und Vaihingen, bei dem 112 Menschen starben und 386 verwundet wurden. Dabei wurde auch die idyllisch am Wald gelegene Schlossbergsiedlung zerstört.

Dass man sich ein Bild von den damaligen Schäden machen kann, ist dem inzwischen verstorbenen Steuerberater Eugen Hild zu verdanken. Er hat streng verbotener Weise nach dem Angriff fotografiert. „Die Fotos, hat mir eine Nachbarin erzählt, verheimlichte er auch noch lange Zeit nach dem Krieg, aus Angst, er könne dafür immer noch hingerichtet werden. Schließlich hat er sie seiner Nachbarin gegeben“, erzählt Sören Hildinger. Die Geschichten, die er von Kindesbeinen an gehört hat, haben ihn zum Hobby-Historiker gemacht. Bei seinen Recherchen ist ihm ein Katalog der 1926 vom Siedlungsverein Groß-Stuttgart gebauten Schlossbergsiedlung in die Hände gefallen.

Wohnen in der „familienfreundlichen Gottesnatur“

Die sepiafarbenen Fotos von Eugen Hild zeigen, dass durch die Bomben keine Mauern geborsten sind: Es liegen ausschließlich Holzteile herum. Der Katalog des Siedlungsvereins macht deutlich, dass die Siedlung etwas besonderes war. Sie bestand aus Fertighäusern, schützte die Eigentümer vor Spekulanten und hatte eine Rechtsform, die Gewerbe fernhielt, um den Wohncharakter zu erhalten.

„Die kinderfeindliche Mietwohnung im vierstöckigen Etagenhaus inmitten des städtischen Lärms und Qualms ist kein Ort mehr zur Erholung der abgespannten Nerven im frohen Familienkreis oder zur Aufzucht eines neuen, gesunden Geschlechts. Beides kann nur wieder im engsten Anschluss an die unverdorbene Gottesnatur möglich gemacht werden“, heißt es im Katalog.

Die familienfreundliche Gottesnatur hatte das Siedlungswerk auf dem Kaltentaler Schlossberg gefunden, „auf dem Höhenrücken des Schlossbergs, einem Ausläufer des Sonnenbergs, wunderbar eingebettet in ein großes Waldgebiet“. Die Siedlung sei für Fußgänger auf dem kürzesten Weg zu erreichen, „nach sechs Minuten Anstieg von der Haltestelle Waldeck der Straßenbahn Stuttgart-Vaihingen“. Zu herrlichen Spaziergängen in die nähere und weitere Umgebung biete der in zwei Minuten von der Siedlung erreichbare schöne Laubwald reichste Gelegenheit. Damals war die Welt am noch frei fließenden Nesenbach in Ordnung, vor allem auch die Nahversorgung mit Lebensmitteln: Es gebe „tüchtige Handwerker und gute Geschäfte für den Lebensmittelbedarf, die die Ware frei ins Haus liefern“. Das Stadtzentrum und der Reichsbahnhof seien mit der Straßenbahn alle zwölf Minuten erreichbar.

Zweistöckige Fertighäuser mit kleinen Gemüsegärten

Die zweistöckigen Häuser der Siedlung waren aus Holz gebaut, als gegen Kälte und Wärme gut isolierendes Thermo-Platten-Fachwerk und mit Doppelfalzpfannen gedeckt. „Die Normelemente der neuen Wand – als fertiges Werkstattprodukt zur Baustelle geliefert – brauchen nur noch mit den übrigen Konstruktionsteilen im reinen Trockenbauverfahren an Ort und Stelle zusammengestellt und verbunden zu werden, um in Zeitkürze – bei beliebiger Beschleunigungsmöglichkeit – ein sofort beziehbares Haus entstehen zu lassen.“ Für Sören Hildinger steht fest: „Das waren die ersten Fertighäuser. Innerhalb von drei Tagen hatte man sie aufgebaut.“ Die durchschnittliche Fläche jedes einzelnen Anwesens betrug 180 Quadratmeter. Die Gärten waren bescheiden, „aber immerhin noch so groß, daß der Gemüsebedarf für eine mittelgroße Familie bei intensiver Bewirtschaftung darauf gezogen werden kann und daß trotzdem auch für einen gemütlichen Sitz- und Spielplatz im Grünen noch genügend Raum bleibt“.

Sozialgebundenes Eigentum schützt Käufer und ihre Familien

Vom sozialen Gesichtspunkt her hatte die Siedlung fast ein Alleinstellungsmerkmal: Es handelte sich um Heimstätten, die Wohnungen waren sozialpolitisch gebundenes Eigentum. Der Siedlungsverein Groß-Stuttgart gab die Anwesen als Reichsheimflächen in der Rechtsform des Reichsheimstättengesetzes vom Mai 1920 als Eigentum an die Käufer aus. „Auf diese Weise ist der Eigentümer mit seiner Familie davor gesichert, daß die Heimstätte ihm durch den Zugriff persönlicher Gläubiger oder durch verfehlte geschäftliche Spekulation aller Art verloren geht.“ Der Käufer sei beim ersten Erwerb außerdem von Steuern und sonstigen Abgaben befreit und habe die Gewähr, dass die gesamte Siedlung für den reinen Wohnbetrieb erhalten bleibe, „ohne daß lästige Betriebe darin entstehen oder die Grünflächen überbaut werden dürfen“. Das Gesetz verhinderte also, dass der Charakter der Siedlung durch Spekulation verdorben werden konnte. Bei der jetzigen Ortssanierung versucht die Stadt Gentrifizierungseffekte durch Sozialmanagement zu erreichen.