Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes achten darauf, dass es in Heidelberg nicht zu laut zugeht. Foto: Philipp Rothe

Anwohner in Heidelberg haben künftig mehr Nachtruhe. Die Lokale dürfen unter der Woche nicht mehr so lange öffnen. Ein jahrelanger Streit scheint beendet. Nun hat der Gemeinderat das letzte Wort.

Heidelberg - Bewohner der Heidelberger Altstadt klagen seit Jahren über schlaflose Nächte und oft schwer erträglichen Lärm von Gaststätten und deren Besuchern bis in die frühen Morgenstunden. Der Gemeinderat hat sich dessen ungeachtet bisher vorwiegend an den Wünschen der Wirte orientiert und – letztmals im Sommer vor einem Jahr – tendenziell immer großzügigere Sperrzeiten genehmigt. Deshalb haben sich zuletzt mehrere Betroffene mit einer Normenerlassklage an das Verwaltungsgericht Karlsruhe gewandt. Das hat ihnen nun recht gegeben und die Stadt dazu verurteilt, die Sperrzeitverordnung zu ändern. Dafür hat das Gericht auch klare Vorgaben gemacht. Danach müssen die Altstadt-Gaststätten künftig „unter der Woche spätestens um Mitternacht schließen, in den Nächten zum Samstag und Sonntag muss die die Sperrzeit spätestens um 2.30 Uhr beginnen“. Darauf hätten die Kläger „angesichts der vom Gaststättenbetrieb ausgehenden lärmbedingten Gesundheitsgefahren einen Anspruch“, stellten die Richter der 7. Kammer fest.

Gericht: Maßgaben für Gemeinderat bindend

Ausdrücklich teilte das Gericht in einer Erklärung zu dem Urteil – dessen schriftliche Begründung noch nicht vorliegt – mit, dass diese Maßgaben „für den Heidelberger Gemeinderat bindend sind“. Denn um den Schutz der Gesundheit der Anwohner zu gewährleisten, sei „eine Nachtruhe von mindestens sechs Stunden notwendig“. Davon könne bislang keine Rede sein, hatten die Kläger auch unter Hinweis auf ein Gutachten argumentiert, das die Stadt selbst schon 2016 vorgelegt hatte. Es hatte ergeben, dass der nächtliche Lärm in der östlichen Altstadt deutlich über den gesetzlichen Richtwerten für Kern- und Mischgebiete liegt. Statt den geltenden 45 Dezibel wurden an vielen Stellen Werte von deutlich mehr als 60, einmal sogar 89 Dezibel gemessen und Richtwertüberschreitungen bis morgens um 5 Uhr festgestellt.

Angesichts der langen Vorgeschichte im Streit über die Nachtruhe der Bewohner und vergebliche gerichtliche Aufforderungen an die Stadt, für striktere Regeln der Sperrzeit zu sorgen, ließ die Vorsitzende der 7. Kammer bei der mehrstündigen mündlichen Verhandlung Mitte der Woche keine Zweifel an der Zulässigkeit der Klage der am schwersten vom Lärm Betroffenen. Sie erinnerte daran, dass der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim bereits im Frühjahr 2018 die Heidelberger Gaststätten-Öffnungszeiten bis 4 Uhr morgens bemängelt und einen besseren Schutz der Anwohner angemahnt hatte.

Anwalt: Gemeinderat uneinsichtig

Der Gemeinderat habe daraufhin unter anderem den Einsatz eines „Lärmbeauftragten“, mehr Ordnungskräften und einiges mehr beschlossen. Das meiste davon, räumten die Vertreter der Stadt auf Nachfragen ein, sei aber nicht umgesetzt worden. „Der Gemeinderat hat bisher überhaupt keine Einsicht gezeigt“, beklagte der Bewohner-Anwalt, Werner Finger. Das Urteil bedeute daher „eine große Erleichterung für die Kläger“. Damit bestehe die Hoffnung, „wieder etwas mehr Nachtruhe zu finden“.

Die Stadt Heidelberg teilte mit, man werde die nächsten Schritte nach der Sommerpause im Gemeinderat besprechen. „Grundsätzlich“ begrüße man „die Klarheit der Entscheidung“, sagte der zuständige Bürgermeister Wolfgang Erichson (Grüne). Ob man das Urteil akzeptiere oder in Berufung gehe, sei aber noch offen, auch dies könne man erst im Gemeinderat klären.