Bei der Räumung des Hauses an der Forststraße weckt die Polizei fünf Besetzer. Foto: Lichtgut/Julian Rettig (Archiv)

Zwei der fünf bei der Räumung des Hauses an der Forststraße festgenommenen Besetzer stehen vorm Amtsgericht. Sie geben zu, beteiligt gewesen zu sein, weil sie Besetzungen für notwendig halten.

Stuttgart - Die Besetzung eines Hauses an der Forststraße im Stuttgarter Westen hat nun ein juristisches Nachspiel gehabt: Zwei der fünf bei der Räumung festgenommenen Besetzer mussten sich dafür am Mittwoch am Amtsgericht Stuttgart wegen Hausfriedensbruchs verantworten. Sie hatten Widerspruch gegen die Strafbefehle eingelegt. Dieser beschränkte sich allerdings auf das Strafmaß. Dass sie an der Besetzung mitgemacht hatten, bestritten sie nicht.

Ein 57-Jähriger wurde zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt, das sind in seinem Fall 90 Tagessätze. Er soll während der gesamten Zeit der Besetzung im Haus gewesen sein, vom 9. März bis zur Räumung am 28. März 2019. Bei der Strafzumessung berücksichtige der Richter, dass der Mann die Vorwürfe eingeräumt hatte – indem er seinen Widerspruch auf die Straffolgen beschränkt hatte. Negativ schlug zu Buche, dass er die gesamte Zeit über im Haus war und auch mehrere Vorstrafen – unter anderem wegen Betäubungsmittelhandels, Schusswaffengebrauchs und versuchten Einbruchs – im Zentralregister vermerkt waren. Der zweite Besetzer, ein 22-Jähriger, muss ebenfalls 900 Euro zahlen. Bei ihm sind es allerdings nur 60 Tagessätze. Das geringere Strafmaß wurde damit begründet, dass er etwas später zu den Besetzern hinzugestoßen war und keine Vorstrafen hatte.

Der Anwalt bezweifelt, ob in einem leeren Gebäude Hausfrieden herrscht

Was die Staatsanwältin und der Richter als Hausfriedensbruch einstuften, verstehen die Besetzer anders. Sie sagten, dass sie mit ihrer Aktion auf die Wohnungsnot in Stuttgart und auf den ihrer Meinung nach unnötigen Leerstand aufmachen wollten. So habe auch das Haus an der Forststraße jahrelang leergestanden. Die Besetzer wollten es eigenständig renovieren und so nutzbar machen für Menschen, die dringend Wohnungen suchen. „Wir können alles selber. Wir brauchen keine Vermieter, die teuer sanieren“, sagte der jüngere Angeklagte. Für den 57-jährigen Besetzer erklärte sein Anwalt, die Männer hätten den Vorwurf „nicht ganz ohne Stolz“ eingeräumt. Schließlich sei es den Besetzern des Hauses an der Forststraße im Westen und im Jahr davor der Wohnungen in einem Haus an der Wilhelm-Raabe-Straße im Süden Stuttgarts zu verdanken, dass das Thema Wohnungsnot auf die Tagesordnung gekommen sei – bundesweit sei über die Hausbesetzung berichtet worden. Außerdem stellte er in Frage, ob man in einem leeren Gebäude den Hausfrieden überhaupt stören könne.