Harald Wohlfahrt liegt mit dem Hotel Traube Tonbach im Clinch. Foto: dpa

Es scheint das bittere Ende einer jahrelangen Erfolgsgschichte zu sein: Der Sternekoch Harald Wohlfahrt klagt gegen das Hotel Traube Tonbach auf Weiterbeschäftigung.

Pforzheim/Baiersbronn - Spitzenkoch Harald Wohlfahrt (61) klagt vor dem Arbeitsgericht darum, Küchenchef im Restaurant „Schwarzwaldstube“ zu bleiben. Er habe eine einstweilige Verfügung zur Weiterbeschäftigung beantragt, teilte das Arbeitsgericht in Pforzheim am Freitag mit. Der Inhaber des Hotels Traube Tonbach in Baiersbronn (Landkreis Freudenstadt), zu dem das Restaurant gehört, habe Wohlfahrt das Betreten der „Schwarzwaldstube“ untersagt. Zuvor habe er Wohlfahrt Anfang Juli mit einem Schreiben die Tätigkeiten eines kulinarischen Direktors zugewiesen. Die „Pforzheimer Zeitung“ berichtete am Morgen online darüber.

Im Mai hatte die Hotelleitung angekündigt, dass die Führung des international renommierten Restaurants nach 40 Jahren im Sommer auf Wohlfahrts Nachfolger Torsten Michel übergehen solle. Der 61-Jährige und Michel hatten das Lokal bereits seit vergangenem Jahr gemeinsam geführt. Eine Sprecherin hatte einen sanften Übergang angekündigt. Demnach sollte der langjährige Küchenchef dem Hotel Traube Tonbach, zu dem weitere Restaurants gehören, erhalten bleiben, auch als Koch.

Die Hotelleitung äußerte sich auf Nachfrage nicht zu dem laufenden Verfahren. Wohlfahrt verwies in der Zeitung „Badische Neueste Nachrichten“ lediglich darauf, dass er einen Arbeitsvertrag habe. Insgesamt aber habe sich „alles anders entwickelt als geplant“.

Wohlfahrt ist der dienstälteste Drei-Sterne-Koch Deutschlands und verteidigt diese vom Guide Michelin vergebene höchste Auszeichnung der Spitzengastronomie seit 25 Jahren. Das ist Rekord in Deutschland. Unter seiner Leitung lernten zahlreiche Spitzenköche, die inzwischen selbst mehr als 70 Michelin-Sterne erhalten haben.

Das Arbeitsgericht Pforzheim will nach Angaben des Sprechers am 25. Juli über den Antrag verhandeln. Im einstweiligen Verfügungsverfahren werde neben der Frage, ob dem Kläger der Anspruch auf Weiterbeschäftigung zusteht, auch geklärt, ob die Sache eilbedürftig ist. Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt seien, könne das Gericht dem Antrag stattgeben. Eilbedürftigkeit liege vor, wenn es unzumutbar sei, das normale arbeitsgerichtliche Verfahren abzuwarten.