In der Panoramastraße war am 8. Juni 2016 ein Hang abgerutscht. Foto: Horst Rudel/Archiv

Nach dem Hangrutsch in Nürtingen-Zizishausen hat das Amtsgericht Strafbefehle wegen Sachbeschädigung erlassen.

Nürtingen - Wer ist für den Hangrutsch am 8. Juni 2016 im Nürtinger Teilort Zizishausen verantwortlich? Diese Frage hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart seither beschäftigt. Nun sind die Ermittlungen abgeschlossen, und der Bauherr eines Neubaus sowie der verantwortliche Bauleiter haben vom Amtsgericht Nürtingen Strafbefehle wegen Sachbeschädigung zugeschickt bekommen.

Nach heftigen Regenfällen war vor knapp drei Jahren nicht nur die Terrasse des Neubaus ins Rutschen geraten. Auch Nachbargrundstücke waren in Mitleidenschaft gezogen worden, 14 Häuser in der Panoramastraße waren aus Sicherheitsgründen evakuiert worden. Danach entwickelte sich ein Streit zwischen dem Bauherrn und betroffenen Nachbarn, wer für die Schäden verantwortlich ist.

Bauarbeiten sollen unsachgemäß ausgeführt worden sein

Für den Bauleiter sieht der Strafbefehl eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen vor. Bei der Strafe für den Bauherrn ist berücksichtigt worden, dass er infolge der Rutschung selber den größten wirtschaftlichen Schaden davongetragen hat – selbst nach der Regulierung durch seine Versicherung. Das Gericht weist den Bauherrn an, an die übrigen Geschädigten eine Schadenswiedergutmachung zu leisten. Zudem behält der Strafbefehl die Verurteilung zu einer Geldstrafe von ebenfalls 120 Tagessätzen. Diese Geldstrafe müsste der Bauherr aber nur für den Fall zahlen, dass er sich dem Schadensersatz für die Nachbarn verweigern sollte. Zur Höhe der Tagessätze schweigt die Staatsanwaltschaft.

„Konkret wird den beiden Beschuldigten vorgeworfen, die Bauarbeiten entgegen den Vorgaben im Gutachten eines zuvor extra beauftragten Geologen und ohne Einholung dessen gutachterlicher Berechnungen unsachgemäß durchgeführt zu haben“, heißt es seitens der Staatsanwaltschaft. Dadurch soll es zum Rutschen des Gesamtgrundstückes gekommen sein, wodurch Nachbargrundstücke und ein Naturdenkmal geschädigt worden sein sollen.

Zahlen die Beschuldigten nicht, kommt es zur Verhandlung

Die Staatsanwaltschaft hatte seit dem Sommer 2016 noch drei weitere Personen im Visier, darunter auch die Architektin und den Verantwortlichen einer Gartenbaufirma. Mangels hinreichenden Tatverdachts ist das Ermittlungsverfahren gegen sie aber eingestellt worden.

Derweil sind die beiden Strafbefehle noch nicht rechtskräftig. Der Bauherr und der Bauleiter haben jeweils Einspruch eingelegt. Sollten die Strafbefehle nicht doch noch akzeptiert werden, wird es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung am Amtsgericht Nürtingen kommen. Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Heiner Römhild, erklärt, ist der im Strafbefehl festgesetzte Schadensersatz unabhängig von möglichen zivilrechtlichen Forderungen der Anwohner zu sehen. Dies würden dann in einem separaten Verfahren behandelt.