Die Staatsanwaltschaft wollte eine härtere Strafe für die junge Frau, die am Steuer mit ihrem Handy beschäftigt gewesen ist. (Symbolfoto) Foto: dpa

Nach einem tödlichen Unfall, bei dem eine damals 19-Jährige auf ihrem Handy getippt und dabei zwei Radfahrer übersehen hatte, war die junge Frau nach dem Tod einer der Männer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der BGH hat das Urteil bestätigt.

Karlsruhe - Eine junge Frau, die am Steuer Kurznachrichten auf dem Handy geschrieben und so einen tödlichen Unfall verursacht hatte, kommt mit einer Bewährungsstrafe davon. Die Staatsanwaltschaft wollte eine schärfere Strafe, scheiterte aber am Donnerstag mit ihrer Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Die damals 19-Jährige war im August 2014 zwischen Weil der Stadt und Renningen (Landkreis Böblingen) westlich von Stuttgart auf breiter Bundesstraße ohne Kurven ungebremst in zwei Rennradfahrer gefahren. Einer der Männer erlitt dabei so schwere Kopfverletzungen, dass er kurz darauf starb. Sein Begleiter wurde schwer verletzt. Das Landgericht Stuttgart hatte festgestellt, dass die Frau mindestens neun Sekunden lang nicht auf die Fahrbahn schaute, weil sie zwei Nachrichten auf WhatsApp zu Ende tippte. Obwohl das Auto schwere Schäden hatte, hielt sie nur kurz an, schaute in den Rückspiegel und fuhr dann weiter. Ob sie die Männer und ihre Räder im hohen Gras liegen sah, konnte nicht geklärt werden.

Das Urteil lautete auf zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung, unter anderem wegen versuchten Mordes. Das sei nicht „unangemessen mild“, stellten die BGH-Richter fest. Die Witwe sagte in der Verhandlung, ihr sei es nie wichtig gewesen, dass die Fahrerin ins Gefängnis müsse. „Ich bin vom Typ her nicht rachsüchtig.“ (Az. 4 StR 142/16)