Die Polizei kann den Tatverdächtigen festnehmen. Der Bundestagsabgeordnete de Vries fordert eine schnelle Aufklärung (Symbolbild). Foto: dpa

Nachdem eine 14-Jährige in Hamburg von einem 30-jährigen Asylbewerber vergewaltigt worden sein soll, fordert Bundestagsabgeordneter Christoph de Vries eine schnelle Aufklärung des Falls.

Hamburg - Im Fall eines 30 Jahre alten afghanischen Tatverdächtigen, der in Hamburg eine 14-Jährige vergewaltigt haben soll, fordern Bundestagsabgeordnete Aufklärung. „Es ist mir völlig schleierhaft, warum der mutmaßliche Vergewaltiger trotz einer langen Liste von Straftaten überhaupt noch auf freiem Fuß war und nicht längst im Knast saß“, sagte der Hamburger Bundestagsabgeordnete und Innenexperte Christoph de Vries (CDU) der „Bild“-Zeitung.

„Wir brauchen Gerichte, die bei Mehrfachstraftätern auch Freiheitsstrafen verhängen, sonst verliert der Rechtsstaat seine Glaubwürdigkeit.“ Die Ausländerbehörde in Hamburg müsse erklären, warum der laut „Bild“ abgelehnte Asylbewerber nicht längst abgeschoben worden sei.

Die Polizei kann den Tatverdächtigen festnehmen

Der 30-jährige afghanische Tatverdächtige sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Die 14-Jährige war am Samstagmorgen in einem Hauseingang an der Mönckebergstraße vergewaltigt worden. Zuvor soll der stark alkoholisierte Mann das Mädchen am Hauptbahnhof angesprochen haben und ihr gefolgt sein. Nach der Tat folgte er dem Mädchen laut den Ermittlungen in der U-Bahn bis zum Bahnhof Hoheluftbrücke, wo es um Hilfe bat. Dort konnte die Polizei den Verdächtigen festnehmen.

Innen- und Rechtspolitiker Patrick Sensburg (CDU) sagte der „Bild“: „Bei Wiederholungstätern wie im Fall Mansor S., die hier Asylverfahren durchlaufen oder deren Antrag bereits abgelehnt worden ist, muss die Justiz härter und nicht milder durchgreifen. Bewährungsstrafen müssen mit Auflagen verbunden werden. Und bei erneuten Straftaten ist es nicht akzeptabel, dass eine Bewährung nicht widerrufen wird.“

Innen- und Rechtsexperte Konstantin von Notz (Grüne) forderte Aufklärung statt Aktionismus. „Die Justiz muss diesen Fall sauber aufarbeiten. Aber Einzelfälle wie dieser dürfen nicht zur Stimmungsmache gegen Schutzsuchende und Ausländer missbraucht werden“, sagte er der „Bild“.