Schwimmen ist in Leinfelden aktuell nicht möglich. Und so bleibt es wohl noch eine ganze Weile. Foto: dpa/Wolfram Kastl

Das Gartenhallenbad in Leinfelden ist seit dem Ausbruch der Pandemie geschlossen. Und es wird in absehbarer Zeit nicht wieder öffnen. Ein Ärgernis: Wer ein Guthaben auf seiner Geldwertkarte hat, hat darauf nach aktuellem Stand keinen Zugriff.

Leinfelden-Echterdingen - Frühmorgens, das ist Marike Klimas Zeit. Wenn ein Großteil ihrer Nachbarn noch in den Federn liegt, macht sich die Frau aus Leinfelden gern auf zum Schwimmen. Wie gut, dass das Gartenhallenbad gleich bei ihr ums Eck ist. Vor einigen Monaten jedoch hat Corona der sportlichen 57-Jährigen einen Strich durch die Rechnung gemacht. Das Bad ist zu. Und vor Kurzem wurde im Verwaltungs-, Kultur- und Sozialausschuss des Gemeinderats bekannt: Es bleibt auch bis auf Weiteres zu.

Weder die Abstände noch die Lüftungsanlage reichen in der Freizeiteinrichtung aus, um den Betrieb unter Corona-Bedingungen wieder aufzunehmen. Das hat die Prüfung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ergeben. „Ich vermisse es sehr, mein Bädle“, sagt Marike Klima.

Abriss möglichst bald einleiten

Ob sie das Bad je in der jetzigen Form wiedersehen wird, steht in den Sternen. Da längst beschlossen ist, dass das in die Jahre gekommene Gartenhallenbad abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden soll, plädierten einige Mitglieder des Ausschusses dafür, kurzen Prozess zu machen. Wenn ohnehin in absehbarer Zeit kein Betrieb möglich sei, solle man den Abriss möglichst bald einleiten.

Allerdings: Marike Klima besitzt für das Bad eine Geldwertkarte. Gut und gern 100 Euro sind darauf eingefroren, schätzt sie; Geld, das sie aktuell gut brauchen könnte. Sie arbeitet als Filialleiterin in einem Sillenbucher Reisebüro, also in einer Branche, die durch die Pandemie besonders gebeutelt ist. „Ich bin in Kurzarbeit und benötige das geladene Geld, zumal ich ja seit Monaten in anderen Schwimmbädern Eintrittskarten lösen musste“, hat sie gegenüber der Stadtverwaltung klargestellt.

Die Antwort aus dem Amt für Schulen, Jugend und Vereine: Eine Rückerstattung von Geldwertkarten ist laut Paragraf vier der Badeordnung ausgeschlossen. Wörtlich heißt es dort: „Aus dringenden Gründen, z.B. technische Störungen, Sportveranstaltungen, Epidemie u.ä., kann das Bad vorübergehend für alle Besucher geschlossen werden. Ein Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung der Eintrittsgelder für Geldwertkarten besteht nicht.“

Wie lang ist vorübergehend?

Nur: Wie lang ist vorübergehend? Auf ihrer Homepage bestätigt die Stadtverwaltung, dass bereits gelöste Geldwertkarten nicht zurückgenommen werden, wie die Perspektiven sind, lässt sie offen. „Derzeit ist aufgrund der Corona-Verordnung des Landes noch nicht absehbar, wann das Gartenhallenbad wieder geöffnet werden kann“, liest man dort seit Monaten unverändert.

Die Guthabenkarten behielten derweil ihre Gültigkeit. Das im Gemeinderat beschlossene Raumprogramm für den Neubau des Hallenbads ziehe eine anderthalb- bis zweijährige Planungsphase nach sich. „Das ist noch eine lange Zeit, in der es durchaus möglich ist, dass das Bad wieder geöffnet werden kann. Und dann können Sie die Karte durchaus noch nutzen“, hat man Marike Klima schriftlich mitgeteilt, und weiter: „Sollte das Bad vor Abriss nicht mehr geöffnet werden, werden wir sicherlich eine Rückgabe der Geldwertkarten ermöglichen.“

Wie viele dieser Karten im Umlauf sind, konnte im Rathaus bis Redaktionsschluss nicht geklärt werden. Marike Klima glaubt, dass es etliche sein müssen. „Ich sehe dort fast niemanden Münzen einwerfen“, sagt sie.

Das letzte Wort scheint in der Sache aber noch nicht gesprochen. Laut Thomas Krämer, dem Sprecher der Stadtverwaltung in Leinfelden-Echterdingen, wird sich der Gemeinderat am 24. November mit dem Thema befassen. Er sagt: „Fakt ist im Moment, dass laut Badeordnung – vom Gemeinderat gefasst – bei Pandemie keine Rückzahlung möglich ist. Ob das geändert wird, wird die Sitzung zeigen.“