Peggy war 2001 auf dem Nachhauseweg verschwunden. Foto: dpa

Im Fall Peggy kam vergangene Woche ein 41-Jähriger in Untersuchungshaft. Nun hat der Anwalt des Verdächtigen Beschwerde eingelegt. Eine Entscheidung steht aus.

Bayreuth - Im Mordfall Peggy hat der Anwalt des 41-jährigen Tatverdächtigen Beschwerde gegen den Haftbefehl beim Amtsgericht Bayreuth eingereicht. Die Beschwerde sei eingegangen und werde nun geprüft, sagte ein Sprecher des Landgerichts am Freitag. Zuvor hatte der Bayerische Rundfunk berichtet. Es gebe keinen Beweis für die Beteiligung seines Mandanten an der Tötung des neunjährigen Mädchens, sagte Anwalt Jörg Meringer dem Sender. Der 41-Jährige habe auch nichts mit der Beseitigung der Leiche zu tun. Zum Inhalt der Haftbeschwerde wollte der Gerichtssprecher zunächst keine Angaben machen. Auch wann darüber entschieden wird, sei offen.

Peggy aus dem oberfränkischen Lichtenberg war am 7. Mai 2001 auf dem Heimweg von der Schule verschwunden. Im Juli 2016 fand ein Pilzsammler Teile ihres Skeletts in einem Wald bei Rodacherbrunn im thüringischen Saale-Orla-Kreis, knapp 20 Kilometer von Peggys Heimatort entfernt. Vergangene Woche kam der 41-Jährige unter Mordverdacht in Untersuchungshaft.