Für Opfer, aber auch Täter gibt es im Rems-Murr-Kreis Hilfsangebote. Foto: dpa/Maurizio Gambarini

Häusliche Gewalt ist ein wachsendes Problem. Wir zeigen, wie man einem mutmaßlichen Opfer helfen kann und welche Anlaufstellen es im Rems-Murr-Kreis gibt.

Rems-Murr-Kreis - Der Tatort ist das Zuhause, das eigentlich der am besten geschützte Bereich überhaupt sein sollte. Und doch kommt sie häufig vor: häusliche Gewalt. Oft kommen die Fälle erst ans Licht, wenn es zu spät ist. Doch sobald Freunde, Angehörige oder Nachbarn Hinweise darauf haben, dass jemand zum Opfer häuslicher Gewalt werden könnte oder geworden ist, gibt es Mittel und Wege, zu helfen.

Der Nachbar prügelt – einschreiten oder wegsehen?

Doch was kann man tun, wenn man zum Zeugen häuslicher Gewalt wird? Ab wann sollte man einschreiten? Laut dem Bundesfamilienministerium spielen Nachbarn und der Freundeskreis eine wichtige Rolle dabei, häusliche Gewalt zu erkennen und möglicherweise Schlimmeres zu verhindern. Warnsignale, die auf häusliche Gewalt schließen lassen, sind häufige und laute Streitigkeiten nebenan, ein zunehmender sozialer Rückzug der Opfer sowie sichtbare Verletzungen – etwa blaue Augen.

Bei Kindern und Jugendlichen äußert sich häusliche Gewalt teilweise in auffällig schlechter werdenden Schulnoten oder ungewöhnlicher Aggressivität. Egal, ob es um Erwachsene oder Minderjährige geht: Das Familienministerium rät, die mutmaßlich Betroffenen anzusprechen und ihnen Hilfe anzubieten. Freunde, Nachbarn und Kollegen könnten die Opfer zum Beispiel auf Hilfsangebote hinweisen oder sie beim Gang zu einer Beratungsstelle oder zur Polizei begleiten. Notfalls sollten sie aber auch ohne das Einverständnis der Betroffenen die Polizei verständigen.

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Wichtig sei es auch, dass Zeugen sich nicht selbst in Gefahr brächten. Bei Gefahr im Verzug gelte es, vor dem Einschreiten möglichst andere Unterstützer zusammenzutrommeln und, sobald dies gefahrlos möglich ist, die Polizei zu verständigen. Informationen, die für diese wichtig sind, sind der aktuelle Standort, eine Beschreibung des Geschehens, die Frage, ob weitere Angriffe zu befürchten sind und ob der Täter über Waffen verfügt.

Es existieren viele Hilfsangebote für Gewaltopfer

Für Opfer häuslicher Gewalt gibt es im Rems-Murr-Kreis mehrere Anlaufstellen. Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ (0 80 00/116 016) beispielsweise vermittelt Kontakte zu Hilfsstellen auch im Rems-Murr-Kreis – und zwar rund um die Uhr und in vielen verschiedenen Sprachen.

Auf der Webseite www.frauenhauskoordinierung.de gibt es eine deutschlandweite Suchfunktion für Plätze in einem Frauenhaus. Das Frauenhaus Rems-Murr ist unter der Nummer 0 71 91 /9 30 86 55 erreichbar. Männer, die häusliche Gewalt erleiden, können sich zum Beispiel an Pro Familia in Waiblingen wenden (01 60 /4 88 16 14). Der Kreisdiakonieverband Rems-Murr (0 71 51/ 95 91 91 29) bietet an fünf Standorten im Landkreis Beratungen für Opfer häuslicher Gewalt an.

Die Polizei rät Opfern häuslicher Gewalt zudem, nach Verletzungen durch einen Angriff unbedingt einen Arzt oder eine Ärztin aufzusuchen, diesen von der Herkunft der Verletzungen zu berichten und sie die Blessuren dokumentieren zu lassen. Auf diese Weise können die ärztlichen Notizen und Fotos später als Beweismittel vor Gericht dienen. Letztere können Tätern ein Kontaktverbot auferlegen und auch die bisherige gemeinsame Wohnung dem Opfer zur alleinigen Nutzung zuweisen.

Auch für Täter gibt es eine Fachberatungsstelle

War die Ohrfeige ein einmaliger Ausrutscher – oder bin ich dabei, zum chronischen Gewalttäter zu werden? Auch für jene, die zugeschlagen haben, gibt es Anlaufstellen. Die Sozialberatung Stuttgart betreibt zum Beispiel eine Fachberatungsstelle zur Gewaltprävention für den Rems-Murr-Kreis. Sie will den Tätern helfen, die Spirale der Gewalt zu durchbrechen.