Laut Testament hat Cornelius Gurlitt seine Sammlung dem Kunstmuseum Bern in der Schweiz vermacht. Foto: dpa

Das Amtsgericht München hat den Antrag auf einen Erbschein der Cousine von Conelius Gurlitt bestätigt. Gurlitt hatte seine millionenschwere Kunstsammlung in seinem Testament dem Kunstmuseum Bern vermacht.

München - Das Amtsgericht München hat den Antrag von Cornelius Gurlitts Cousine auf einen Erbschein bestätigt. Er sei am Freitagabend formlos per Fax eingegangen, sagte eine Sprecherin am Montag.

Details, wie das Nachlassgericht damit umgehen wollte, nannte sie noch nicht. Im Laufe des Tages sollte es eine Pressemitteilung geben.

Gurlitts Cousine Uta Werner erhebt Anspruch auf das Erbe des Kunstsammlers. Sie wird nach Angaben ihres Sprechers von ihren Kindern sowie einzelnen Söhnen und Enkeln ihres Bruders Dietrich unterstützt. Die betagten Geschwister Uta und Dietrich wären die gesetzlichen Erben gewesen.

Dietrich Gurlitt hat bisher keine Ansprüche erhoben und sich stets dafür ausgesprochen, dass der letzte Wille seines Cousins Cornelius erfüllt werden soll. Der hatte seine umstrittene, millionenschwere Kunstsammlung in seinem Testament dem Kunstmuseum Bern vermacht. Ein von Uta Werner in Auftrag gegebenes Gutachten zweifelt nun allerdings seine Testierfähigkeit an.