Kriminalität spielt sich heute vielfach im Internet ab. Was Landesjustizminister Guido Wolf dagegen tut und wie er nicht nur Wirtschaftskriminalität, sondern auch Hate Speech im Netz begegnen will, sagt er im Videointerview.

Stuttgart - Viele Menschen haben den Eindruck, dass krimineller Hass – etwa in Form von Volksverhetzung oder Drohungen – im Internet ohne Konsequenzen bleibt. Löschen müssen die Betreiber von Social-Media-Plattformen rechtswidrige Inhalte zwar heute schon. Das wurde mit dem sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz geregelt, das am 1. Oktober 2017 in Kraft trat. Doch nun will Bundesjustizministerin Christine Lambrecht noch einen Schritt weiter gehen. Ein Gesetzesentwurf sieht vor, dass Plattformbetreiber rechtswidrige Inhalte künftig nicht mehr nur löschen, sondern Drohungen und andere Straftaten im Netz dem Bundeskriminalamt melden sollen.

Was sagen die Kritiker?

Kritiker bemängeln, dass auch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz umstritten ist und erst einmal evaluiert werden sollte. Zum Beispiel wird oft kritisiert, dass die Löschverfahren der Plattformbetreiber intransparent sind. Außerdem mahnen Kritiker an, dass es durch die vorgesehene Meldepflicht ans Bundeskriminalamt zu einer Flut von Strafverfolgungsverfahren kommen könnte, für die nicht genügend Personal da sei.

Was sagt der Landesjustizminister Guido Wolf (CDU) zu dem Gesetzesentwurf? Was tut er generell gegen Kriminalität im Netz? Und warum gibt es in Baden-Württemberg mittlerweile mehrere Staatsanwaltschaften mit dem Schwerpunkt Cyberkriminalität? Die Antworten darauf sehen Sie im Video-Interview.