Vor dem Landgericht Freiburg startet ab diesem Mittwoch der Prozess um eine Gruppenvergewaltigung. Foto: Patrick Seeger/dpa

Beim Prozessauftakt um die Gruppenvergewaltigung in Freiburg hat die Staatsanwaltschaft erste Details aus der Tatnacht geschildert. Demnach sagte der Hauptangeklagte seinen Freunden, dass draußen eine Frau liege, „die man ficken könne“.

Freiburg - Im Prozess um eine Gruppenvergewaltigung einer jungen Frau in Freiburg hat der Staatsanwalt den elf Angeklagten gewalttätiges und erniedrigendes Verhalten vorgeworfen. Die 18-Jährige, die Opfer des Verbrechens wurde, habe keine Chance gehabt, sich zu wehren, sagte Staatsanwalt Rainer Schmid zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Freiburg am Mittwoch. Die Taten erstreckten sich über einen Zeitraum von zweieinhalb Stunden.

Demnach hatte der Hauptangeklagte die Frau unter dem Vorwand, ihr ein Tattoo am Oberschenkel zeigen zu wollen, nach draußen gelockt. Als das Mädchen sich umdrehte, um zurück zur Disco zu gehen, habe er sie von hinten gepackt, ihren Rock, die Strumpfhose und Unterhose heruntergerissen und sie vergewaltigt.

Frau versucht sich zu wehren

Die Frau sei durch den Konsum einer hoch dosierten Ecstasy-Tablette und eines mutmaßlich mit K.o.-Tropfen präparierten Getränks völlig hilf- und wehrlos gewesen. Nach der ersten Vergewaltigung ging der 22-Jährige zurück in die Disco und berichtete seinen Freunden, dass draußen eine Frau liege, „die man ficken könne“, so Schmid. Die wegen der Drogen zwischenzeitlich krampfende Frau habe versucht, sich schwach mit ihren Fingernägeln und mithilfe kleiner, im Gebüsch ergriffenen Stöckchen zu wehren - vergeblich.

Den Männern im Alter von heute 18 bis 30 Jahren wird laut Anklage Vergewaltigung und unterlassene Hilfeleistung zur Last gelegt. Sie sollen die junge Frau Mitte Oktober vergangenen Jahres nachts in Freiburg nach einem Discobesuch in einem Gebüsch vor der Diskothek vergewaltigt haben. Die Frau ist in dem Prozess Nebenklägerin.