Unter Druck: Innenminister Thomas Strobl Foto: dpa

Eine Gruppenvergewaltigung in Freiburg, 20 000 offene Haftbefehle – der Druck der Opposition auf Innenminister Thomas Strobl (CDU) wächst. Kritik kommt aber auch von den Grünen.

Stuttgart - Gegen den Hauptbeschuldigten der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung einer 18-jährigen Frau in Freiburg lag schon Wochen vor der Tat ein Haftbefehl vor. Der 22-jährige Syrer war bereits Mitte August dem Sonderstab „Gefährliche Ausländer“ gemeldet worden. Bei Haftbefehlen würden die dringlichsten als erste vollstreckt, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU) am Dienstag in Stuttgart. Der Syrer habe auf der Prioritätenliste nicht ganz oben gestanden, weil vorrangig nach bereits verurteilten Tätern gesucht wurde und weil gegen ihn damals noch „keine erhebliche strafrechtliche Verurteilung“ vorgelegen habe. Weil er bereits als Flüchtling anerkannt war, habe es auch keine Möglichkeit gegeben, ihn ohne Urteil abzuschieben. Nach Angaben der Freiburger Polizei hatte diese den Mann nicht finden können, wollte aber einige Wochen später nochmals bei ihm anrücken und seine Wohnung durchsuchen. Bevor es dazu kam, vergewaltigte der Gesuchte die 18-Jährige. Der Landeskriminaldirektor werde die Vorgänge überprüfen, so Strobl.

FDP fordert Rücktritt des Innenministers

Die Kritik am Landesinnenminister reißt nicht ab. Wegen polizeilicher Pannen vor der Gruppenvergewaltigung forderte FDP-Landtagsfraktionschef Hans-Ulrich Rülke bereits vor Tagen Strobls Rücktritt. Nun kommt auch noch Kritik vom Koalitionspartner: Der Grünen-Vorsitzende Oliver Hildenbrand erklärte, bevor Strobl das Polizeigesetz verschärfe, solle er doch erst einmal die tatsächlichen Hausaufgaben machen. In Baden-Württemberg seien rund 19 800 Haftbefehle nicht vollstreckt worden.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) stellte sich am Dienstag hinter Strobl. Er habe Hildenbrand gebeten, solche Fragen künftig in den „zuständigen Gremien zu erörtern und den Koalitionspartner nicht öffentlich anzugreifen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Hans-Ulrich Sckerl hingegen forderte, der Vorgang müsse „in allen Einzelheiten transparent“ aufgeklärt werden.

Fast 20 000 offene Haftbefehle im Land

Wie viele Personen mit Haftbefehl gesucht werden, ist gar nicht bekannt. Die offiziellen Statistiken sprechen von „Fahndungsnotierungen“, eine Person kann dabei durchaus wegen mehrerer Vorwürfe zur Fahndung ausgeschrieben sein. Eine Fahndungsnotierung entspricht also nicht einem Menschen.

Die Bundesregierung hatte auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen im Sommer erklärt, dass mit Stichtag 31. März 2018 insgesamt 175 397 Fahndungsnotierungen im polizeilichen Informationssystem INPOL-Z gespeichert seien, davon 19 809 aus Baden-Württemberg. Im Jahresschnitt liegt die Zahl im Südwesten wohl deutlich höher. Nach Angaben des Landeskriminalamtes gegenüber unserer Zeitung bestanden im Jahr 2016 insgesamt 28 230 Fahndungsnotierungen mit dem Ziel einer Festnahme, im Jahr darauf waren es 30 565.

Nicht jeder, der per Haftbefehl gesucht wird, ist ein Schwerverbrecher. „Zu einem Haftbefehl kann es im Extremfall auch kommen, wenn jemand seine Geldstrafe nicht bezahlt“, sagt Renato Gigliotti vom Innenministerium. Wahrscheinlich sei „der überwiegende Teil“ der per Haftbefehl Gesuchten eher der Kleinkriminalität zuzuordnen.

Strobl will Statistik verbessern

Für die Polizei ist das Aufspüren dieser Personengruppe oft ein Problem. Zwischen der Straftat und dem Ausstellen des Haftbefehls können mehrere Monate liegen, in dieser Zeit hat oft ein Wohnsitzwechsel stattgefunden. Während zur Ergreifung von Kapitalverbrechern Zielfahnder oder Spezialdezernate zum Einsatz kommen, werden Fahndungen wegen geringfügiger Delikte in der normalen Streifendiensttätigkeit erledigt.

Strobl erklärte, man werde nun aufarbeiten, wie sich die offenen Haftbefehle unterscheiden. Das werde bisher nicht statistisch erfasst. Ein wenig differenziert die Statistik des Landeskriminalamtes aber durchaus: 2016 bestanden 9907 Fahndungsnotierungen mit dem Ziel der Abschiebung, Ausweisung oder Zurückschiebung mit und ohne Abschiebehaftbeschluss. Insgesamt 18 316 Fahndungen hatten einen anderen Grund. 2017 war die erste Gruppe, die nur Ausländer betreffen kann, auf 11 087 angewachsen, in der zweiten Gruppe wurden 19 472 Fahndungsnotierungen registriert. Zusätzlich kommen pro Jahr rund 40 000 Fahndungen zur Aufenthaltsermittlung und 7000 Fahndungen nach vermissten Personen auf die Polizei zu – diese allerdings ohne Haftbefehl.