Olaf Scholz kann mit dem Kompromiss gut leben. Foto: dpa

Bund und Länder einigen sich darauf, den Grundbesitz dem Wert nach zu besteuern. Die CSU legt sich quer.

Berlin - Im Ringen um eine Reform der Grundsteuer haben sich Bund und Länder im Prinzip auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt – nur Bayern stellt sich noch quer. Wie Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) am Donnerstag nach einem Treffen mit seinen Länderkollegen in Berlin mitteilte, beauftragte ihn die Runde, jetzt einen Gesetzentwurf für die anstehende Reform zu erarbeiten. Baden-Württemberg trägt das Vorgehen ausdrücklich mit. Die Grundsteuer soll künftig anhand von vorhandenen, frei verfügbaren Daten berechnet werden, wobei auch der Wert der Immobilie Berücksichtigung findet.

Die Koalition wird wohl noch darüber streiten

Sobald Scholz‘ Gesetzentwurf vorliegt, sind Bundestag und Bundesrat am Zug. Da das CSU-regierte Bayern aber noch nicht an Bord ist, dürfte die Grundsteuer nun zunehmend zum Streit-Thema innerhalb der großen Koalition in Berlin werden. Am späten Nachmittag kam im Kanzleramt der Koalitionsausschuss der Spitzen von CDU, CSU und SPD zusammen, um die Prioritäten für die nächsten Monate festzulegen.

Finanzminister Scholz sagte nach dem Treffen mit seinen Länderkollegen, die neue Grundsteuer werde einfach zu erheben und unbürokratisch sein, außerdem sei sie sozial und gerecht. Die Absprachen vom Donnerstag seien „ein wirklicher, großer Meilenstein“. Es seien Vereinfachungen gegenüber den bisherigen Plänen vereinbart worden. Der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) machte als Unterhändler der unionsgeführten Länder deutlich, dass er das verabredete Vorgehen unterstützt. Er habe sich zwar ein noch einfacheres Verfahren zur Grundsteuer-Berechnung gewünscht, sagte Schäfer. „Aber am Ende ist Politik im föderalen Zusammenhang immer ein Kompromiss.“

Eigentümer und Mieter sind betroffen

Der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) sagte hingegen: „In der jetzt vorgesehenen Ausgestaltung ist das Reformmodell für Bayern auf keinen Fall zustimmungsfähig.“ Die Regierung des Freistaats macht sich weiterhin für ein Modell stark, nach dem die Grundsteuer nicht anhand des Wertes und des Alters, sondern anhand der Fläche des Grundstücks berechnet wird.

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf den Besitz von Immobilien. Von ihr betroffen sind aber auch Mieter, da die Eigentümer die Steuer über die Betriebskosten umwälzen können. Die Einnahmen aus der Grundsteuer gehen ausschließlich an die Kommunen. Das Aufkommen lag zuletzt bei rund 14 Milliarden Euro.

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber im vergangenen Jahr dazu aufgefordert, bis Ende 2019 eine Reform des Grundsteuer-Systems zu beschließen. Die Richter bemängelten ehedem, dass bei der Berechnung die Entwicklung an den Immobilienmärkten bisher nicht angemessen berücksichtigt wird. Es geht um die so genannten Einheitswerte, die völlig veraltet sind: Im Westen gelten Werte von 1964, im Osten sogar von 1935.