Wer die Grundsteuererklärung für Wohn- und Gewerbeimmobilien rechtzeitig abgeben will, muss sich sputen. Zeit ist offiziell bis zum 31. Januar. Foto: dpa/Marijan Murat

Bei der Grundsteuer sollte das Land sich eine Scheibe von den Bürgern abschneiden: Die kommen ihrer Pflicht zur Grundsteuererklärung viel pünktlicher nach als das Land selbst.

Wenige Tage vor dem Ende der Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärungen hinkt das Land Baden-Württemberg bei Grundstücken und Immobilien in Landesbesitz kräftig hinterher. Aktuell hat die Vermögens- und Bauverwaltung im Südwesten erst mehrere hundert Grundsteuererklärungen in eigener Sache abgegeben. Das entspricht einem Anteil von etwa zehn Prozent. Laut dem Stuttgarter Finanzministerium wären 6900 Erklärungen für steuerpflichtige Grundstücke in Landesbesitz bis Monatsende fällig. Bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken endet die Abgabefrist am 31. März. Bis dann muss das Land als Grundbesitzer noch einmal 2100 Grundsteuererklärungen abliefern.