Laut einer Umfrage des Marktforschungsunternehmens Nielsen kommt bei fast 96 Prozent der deutschen Haushalte Fleisch auf den Grill. Foto: dpa

Ludwigsburg hat Grillfeuer auf öffentlichen Plätzen in dieser Woche untersagt. Dabei ist jetzt die beste Zeit dafür. Warum untersagt die Stadt das Grillen gerade jetzt? Und was gilt es bei des Deutschen liebstem Freizeitspaß noch zu beachten?

Ludwigsburg - Sommerzeit ist Grillzeit! Oder? Laut einer Umfrage des Marktforschungsinstituts Nielsen, das im Mai dieses Jahres rund 11 000 Haushalte in Deutschland zum Thema Grillen befragt hat, gilt dieser Zusammenhang nur noch bedingt. Mittlerweile wird das ganze Jahr über angefeuert. Aber die Begeisterung für die Essenszubereitung im Freien, mit Kohle-, Gas- und Einweggrills erreicht im Sommer ihren Höhepunkt. Grund genug einmal nachzuschauen, was überhaupt erlaubt ist, und was nicht.

Der eigene Garten

Grundsätzlich ist das Grillen auf der eigenen Terrasse oder im Garten erlaubt. Die erste Ausnahme von der allgemeinen Regel ist eine Klausel im Mietvertrag. Ist das Grillen auf dem Balkon oder Terrasse ausdrücklich untersagt, müssen sich Mieter daran halten. Andernfalls droht eine Abmahnung oder sogar die Kündigung. „Das Grillverbot darf jedoch nicht nachträglich in den Mietvertrag hineingeschrieben werden“, schreibt der Mieterbund auf seiner Internetseite. Werde nur ab und zu gegrillt, müssten das die Nachbarn normalerweise hinnehmen. Gastgeber sollten aber auf die Lautstärke achten, falls sie viele Gäste bewirtet. In Einzelfällen haben Gerichte die Zeiten auch schon eingeschränkt, in denen gegrillt werden darf.

Die Nachbarn

Zieht Rauch oder Qualm in die Wohnung eines Nachbarn, kann das zu Problemen führen. Dabei spielt es laut Mieterbund keine Rolle, „ob der Grill auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten steht“. In schweren Fällen droht ein Bußgeld, da es sich bei der Belästigung um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Gibt es Probleme mit starker Rauchentwicklung, hilft es oft, von einem Holzkohle- auf einen Elektro- oder Gasgrill umzusteigen.

Grillen in Parks und auf Spielplätzen

Nicht jede Wiese ist automatisch ein Grillplatz. Im Normallfall regelt jede Kommune in der Polizeiverordnung, wo im öffentlichen Raum gegrillt werden darf. In Ludwigsburg ist es beispielsweise untersagt, „außerhalb zugelassener Feuerstellen Feuer anzumachen oder außerhalb zugelassener Grillstellen zu grillen“, heißt es in den Ordnungsvorschriften. In der Barockstadt wird die Bärenwiese zum Beispiel ab und an zweckentfremdet. Das sei besonders heikel, weil es sich bei dem Park um ein „Gartendenkmal“ handelt, sagt Heinz Mayer, Fachbereichsleiter Sicherheit und Ordnung. Wer das missachtet, wird verwarnt und erhält einen Platzverweis. „Das regelt aber jeder Kollege anders“, sagt Mayer. Es komme auch auf „Fingerspitzengefühl“ an, und ob die Leute sich des Verstoßes bewusst waren oder eher nicht. Wer mehrfach auf nicht ausgewiesenen Flächen grillt, dem droht eine Geldstrafe. Bei einigen Kommunen, die Waldspiel- und Grillplätze betreiben, muss eine Genehmigung eingeholt werden, damit man dort Feuer machen darf.

In unserer Karte bieten wir eine Übersicht über die Grillplätze im Kreis Ludwigsburg:

Die Probleme

Die Probleme auf Grillplätzen unterscheiden sich nicht sonderlich von denen auf anderen öffentlichen Plätzen: Vermüllung, Vandalismus, Lärmbelästigung. Wobei letzteres vornehmlich für Plätze in der Stadt gelten dürfte. „In diesem Jahr hält sich aber alles noch im Rahmen – zumindest was Ludwigsburg anbelangt“, sagt Heinz Mayer. Wesentlich schlimmer ist das Problem offensichtlich zwischen Golfplatz-Monrepos und der Bundesstraße 27. Hier türmten sich am Wochenende die Hinterlassenschaften der Griller. Ein Leser, der nicht namentlich genannt werden möchte, meldete die Verschmutzung bei der Stadtverwaltung Tamm. „Leider wissen es viele Leute nicht zu schätzen, dass der Grillplatz ein freiwilliges Angebot ist und in letzter Konsequenz aus Steuergeldern finanziert wird“, teilt die Gemeinde Tamm mit. Heinz Mayer kennt noch ein anderes Problem: Mancher Grillplatz im Kreis, zum Beispiel am Hörnle zwischen Neckarweihingen und Marbach, darf eigentlich nicht direkt mit dem Auto angefahren werden. Das hindere aber viele trotzdem nicht daran, direkt dort zu parken.

Gesperrte Grillplätze

Im Mai hat die Stadt Freiberg am Neckar den Robinsonspielplatz samt der dortigen Grillhütte endgültig gesperrt. Die Hütte wurde halb abgefackelt, die Grillplätze demoliert und überall Unrat verteilt. Auch in Ludwigsburg wurde diese Woche das Grillen auf öffentlichen Plätzen untersagt, allerdings aus einem anderen Grund: Brandgefahr. Die Gemeinde Sachsenheim hatte Anfang des Monats ebenfalls ein Verbot ausgesprochen, hat es inzwischen aber wieder aufgehoben. Ob Grillplätze gesperrt werden, entscheidet jede Gemeinde selbst, das Forstamt des Landkreises steht mit Rat zur Seite. „Die Kombination aus Wind und einer Hitzeperiode ist besonders blöd“, sagt der stellvertretende Leiter des Fachbereichs Forsten, Michael Nill. Die Hitze trockne die Böden aus, der Wind wehe die feuchte Luft, die zumindest im Wald wieder am Boden entstehe, davon. Die zehn Revierleiter überprüfen bei ihren Gängen durch die Wälder regelmäßig die Trockenheit.