Die Haarwuchspillen hätten gravierende Nebenwirkungen ausgelöst. (Symbolbild) Foto: dpa

100 000 Euro Schmerzensgeld verlangt ein Kläger aus Nordrhein-Westfalen nach der Einnahme eines Haarwuchsmedikaments von einem Pharmahersteller. Das Mittel hätte gravierende Nebenwirkungen wie Depressionen und Erektionsstörungen ausgelöst.

Paderborn - Ein Kläger aus Nordrhein-Westfalen verlangt nach der Einnahme eines Haarwuchsmedikaments von einem Pharmahersteller 100 000 Euro Schmerzensgeld. Das Zivilverfahren begann am Mittwoch vor dem Landgericht Paderborn. Ein Gerichtssprecher sagte, der Kläger habe die geforderte Summe in seinem Antrag als vorläufig bezeichnet. In der mündlichen Verhandlung habe er angegeben, unter schweren Nebenwirkungen zu leiden - einem „Post-Finasterid-Syndrom“.

Weitere „Musterklage“ in Stuttgart geplant

Die Haarwuchspillen mit dem Wirkstoff Finasterid hätten beim Kläger gravierende Nebenwirkungen wie Depressionen und sexuelle Dysfunktionen - etwa Erektionsstörungen - ausgelöst, betonte ein Sprecher der Roland ProzessFinanz AG. Der Prozessfinanzierer unterstützt die Klage und spricht von einem „Musterfall“. Eine weitere „Musterklage“ sei in Berlin angelaufen, eine dritte für Oktober in Stuttgart geplant. Es gebe viele Finasterid-Geschädigte.

Der Wirkstoff ist in mehreren verschreibungspflichtigen Arzneimitteln enthalten und wird zur Behandlung von veranlagungsbedingtem Haarausfall oder einer gutartigen Prostatavergrößerung verordnet. Nach Expertenangaben wird Finasterid auch in Deutschland häufig gegen Haarausfall eingesetzt und jedes Jahr tausendfach über die Apotheken verkauft.