Bargeld in Millionenhöhe wurde von den Händlern bewegt. Foto: dpa

Aktenberge kennzeichnen Wirtschaftsverfahren wie das um vier Goldhändler aus Schorndorf. Diesen wirft die Staatsanwaltschaft Geldwäsche vor, indem sie mittels fingierter Käufe in Dubai und Rumänien Geld aus illegalen Geschäften in Holland in Verkehr gebracht hätten.

Schorndorf - Der Prozess vor der 18. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart ist sozusagen in der Ebene der Beweisaufnahme angekommen. Um diese zu durchqueren ist es notwendig, unzählige Kontenvorgänge nachzuvollziehen. Eine Aufgabe, die nicht nur Präzision, sondern auch ein gerüttelt Maß an Geduld von den Verfahrensbeteiligten erfordert – insbesondere von den Richtern, die sich keine Verfahrensfehler erlauben dürfen angesichts einer siebenköpfigen Verteidigerriege, die nur darauf wartet, einen solchen als Revisionsgrund einzusammeln.

Vier Angeklagte – drei Männer und eine Frau – werden beschuldigt, sie hätten mit einem fingierten Goldhandel Geld aus kriminellen Machenschaften gewaschen. Dazu sollen sie eine Art Karussell geschaffen haben, auf dem Gold aus Dubai über Deutschland und England zurück in das arabische Land „gereist“ sei. Offiziell sei es als Ware des 45-jährigen Hauptangeklagten deklariert gewesen, der zuerst in Mannheim, seit Ende 2016 in Schorndorf eine Goldhandelsfirma betrieb. Die Zahlungen für die Goldkäufe seien mittels des Schwarzgeldes erfolgt, das damit gewaschen werden sollte. Doch es muss erst bewiesen werden, ob die Angeklagten vorsätzlich handelten oder schlampig Buch führten.

Die Finanzbuchhaltung wurde genau durchleuchtet

Am dritten Prozesstag sagte der Stuttgarter Zollfahnder aus, der die Finanzermittlungen in dem Verfahren geführt hatte. Der 42-jährige Beamte berichtete detailliert über einzelne Vorgänge, die untersucht worden waren. Allein zwei Tage sind für seine Aussage vorgesehen.

Aus der Buchhaltung der Firma seien zwar Aus- und Einzahlungen für Feingold vorhanden, allerdings hätten die Geschäfte dadurch nicht „eins zu eins abgebildet“ werden können. Unter anderem passten die Beträge aus der Finanzbuchhaltung nicht mit jenen zusammen, die beim Zoll in Winnenden für Bargeldausfuhren und Goldeinfuhren beantragt worden waren. Bargeldbeträge in Millionenhöhe wurden hin und her transportiert. Solange diese beim Zoll angemeldet werden und ihre legale Herkunft nachgewiesen werden kann, ist das erlaubt.

Silber in Lieferung als Gold deklariert

Allerdings fiel dem Zollamt auf, dass es eine kleine Firma aus dem Remstal war, die häufig Millionenbeträge anmeldete. Bei genauerem Hinsehen entpuppte sich die Goldhandels-Firma als kleines Lädchen in einer Ladenzeile und der Firmensitz als Baustelle. „Das ganze Haus wurde von oben bis unten renoviert“, so der Zollfahnder, der die „Firmenzentrale“ in Augenschein genommen hatte. Und es gab noch mehr dubiose Vorfälle.

So registrierte der Zoll in einer Lieferung Silber, das als Gold deklariert war. Im Gegensatz zu Feingold ist Silber nicht von der Umsatzsteuer befreit. Es wurde ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet. Und zudem wurde einer der Angeklagten dabei erwischt, wie er 1,5 Millionen Euro aus Holland nach Deutschland schmuggeln wollte. Dabei soll es sich um Geld aus kriminellen Quellen gehandelt haben. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.