Die Stadt will weniger Spielhallen in der Innenstadt – nur wie erreicht man das? Foto: dpa

Die Stadt möchte das Dickicht der Spielhallen lichten. In der Debatte war auch ein Losentscheid. Der Vollzug ist aber sehr schwierig.

Stuttgart - Bei den Automatenaufstellern knallen die Sektkorken. Grund ist ein Urteil des Landgerichts Lüneburg. Demnach darf nicht das Los entscheiden, welche Spielhalle in der Innenstadt weichen muss. Im Land Niedersachsen hatten die Kommunen versucht, auf diese Weise die seit Juni 2017 geltende Landesglücksspielverordnung durchzusetzen, wonach zwischen zwei Spielcasinos mindestens 500 Meter Abstand sein müssen. Durch das Urteil sind rund 3000 Schließungsbescheide in Niedersachsen rechtswidrig geworden.

Auch in den 120 Spielhallen in Stuttgart, von denen sich etwa 100 in der Innenstadt befinden, herrscht Erleichterung. „Das war auch für uns ein wichtiger juristischer Sieg“, sagt Michael Mühleck, Vorsitzender des Automatenverbands Baden-Württemberg. Zumindest verschafft es den Spielhallenbetreibern Zeit, bis die Stadt andere, aufwendigere Verfahren findet.

Im Rathaus war die Hoffnung auf den Losentscheid ohnehin nicht besonders groß. Das Land Baden-Württemberg, sagt Ordnungsamtsleiterin Dorothea Koller, habe das Losverfahren sogar untersagt. Für Stuttgart wäre das Losverfahren „nur als Ultima Ratio denkbar“, so der Stadt-Sprecher Martin Thronberens – wenn zwei Spielhallen in direkter Nachbarschaft nahezu identisch seien.

Die Stadt hat aber auch noch keine anderen Kriterien festgelegt, wem sie den Betrieb weiter ermöglicht und wo sie Schluss machen kann. Auch die Idee, jenen Spielhallen Bestandsschutz zu garantieren, denen ein Härtefallantrag bewilligt wurde – etwa, wenn der Betreiber noch einen Kredit abbezahlen muss – und auf diesem Weg die City-Casinos auszudünnen, hat sich als stumpfes Schwert erwiesen. Im 500-Meter-Radius gibt es im Stadtzentrum 35 Spielhallen – und Härtefälle kann man recht leicht geltend machen. „Die meisten Kommunen, auch Stuttgart, gehen sehr großzügig mit dem Ausstellen von Härtefällen aus“, sagt Mühleck vom Automatenverband. Da alle Maßnahmen, die der Staat bis jetzt zur Eindämmung des Glücksspiels ergriffen hat, nicht wirklich wirken, hegt Mühleck die „zarte Hoffnung“, dass das Land sein Glücksspielgesetz wieder ändert. Besondere Hoffnung macht der Branche der Regierungswechsel in Nordrhein-Westfalen. „Da regiert jetzt die FDP mit und die hat sich nie pauschal gegen Glücksspiel ausgesprochen“, sagt Mühleck. Dort solle ein Modell entstehen, von dem sich andere Bundesländer etwas abgucken könnten.

Hoffnung auf die FDP 50 Euro Startguthaben

Sonst scheint auch in Baden-Württemberg kein Weg an gerichtlichen Auseinandersetzungen vorbeizuführen, die dann einen gangbaren Weg aufzeigen. Noch ist es aber ruhig. „Verlässliche Angaben zur Zahl der bereits erhobenen beziehungsweise zu erwartenden Klagen in Baden-Württemberg oder gar in Stuttgart liegen uns – noch – nicht vor“, heißt es im Wirtschaftsministerium. Im Rathaus zieht sich die aufwendige Bearbeitung der Akten mit Konzessionsanträgen auch wegen Personalengpässen hin. Die Stadt hat den Spielhallen daher Interimskonzessionen erteilt – den meisten bis Mitte 2018.

Während Verwaltung und Spielhallenbetreiber um eine Lösung ringen, braut sich unter dem Aspekt der Suchtproblematik eine ganz andere Gefahr zusammen: Glücksspiel im Internet, ein stark wachsender Markt. „Die Politik sollte sich lieber damit beschäftigen, statt uns, die wir uns um Suchtprävention bemühen, das Leben schwer zu machen“, sagt Michael Mühleck.

Das dürfte Wasser sein auf die Mühlen des FDP-Stadtrats Michael Conz, der sich am Dienstag von den Bestrebungen zur Eindämmung distanzierte. Man sabotiere damit nicht nur die Steuereinnahmen der Stadt, meinte er im Technik-Ausschuss. Man werde womöglich auch das illegale Glücksspiel in Hinterzimmern ankurbeln – „und die Verbrechen, die damit einher gehen“. Damit stand Conz aber allein. Sogar sein Nebensitzer Eberhard Brett von der AfD fand, stellenweise seien die Spielhallen in Stuttgart zu zahlreich. Christoph Ozasek (SÖS/Linke-plus) forderte von der Verwaltung eine „harte Gesetzesauslegung“, um das „Krebsgeschwür“ Glücksspiel und die Schuldenfalle für Spieler zu bekämpfen. Hans H. Pfeifer (SPD) und Beate Bulle-Schmid (CDU) warnten vor Illusionen, was schnelle Erfolge angeht: Theorie und Praxis klafften hier ziemlich auseinander.