Wer Kinderpornos verbreitet, dem drohen Haftstrafen. Foto: dpa

In einer Gaststätte in Stuttgart-Mitte soll ein 51-Jähriger Kinderpornos auf einem Tablet angesehen haben. Die Polizei greift sofort ein – und durchsucht die Wohnung des Mannes.

Stuttgart - Ein 51 Jahre alter Mann hat in einer Gaststätte in der Stuttgarter Gloria-Passage offenbar Kinderpornos angesehen. Beamte nahmen den Mann am Samstagnachmittag vorläufig fest, wie die Polizei am Montag mitteilte. Ein anderer Gast hatte durch eine Fensterscheibe beobachtet, wie der Tatverdächtige die verbotenen Filme auf seinem Tablet angesehen hat.

Eine 21-jährige Angestellte verständigte daraufhin die Polizei. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung fanden die Beamten eine Vielzahl von Datenträgern, die nun ausgewertet werden sollen. Der 51-Jährige muss nun mit einer Strafanzeige rechnen. Die Kriminalpolizei bittet Zeugen unter der Telefonnummer 0711/89905778 um Hinweise.

Diese Haftstrafen drohen

Wer Kinderpornos verbreitet, dem drohen Haftstrafen. Die Details regelt der Paragraf 184b des Strafgesetzbuches. Demnach wird unter anderem mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren bestraft, «wer eine kinderpornografische Schrift verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht». Gehen Täter als Bande vor, dann können Haftstrafen von sechs Monaten bis zehn Jahren verhängt werden.

Kinderpornos sind für den Gesetzgeber Schriften wie Bilder oder Videos, die sexuelle Handlungen von, an oder vor einem Kind von unter 14 Jahren zeigen. Darunter fallen auch Aufnahmen eines nackten oder nur teilweise bekleideten Kindes «in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung». Außerdem gehört dazu die «sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes».