Im Südwesten wurden Rettungskräfte 2019 so oft angegriffen und verletzt wie nie zuvor. (Symbolfoto) Foto: dpa/Patrick Seeger

Tausende Male im Jahr sind Polizisten, Feuerwehrleute und Sanitäter Gewalt ausgesetzt. Sie werden attackiert und beleidigt. Da muss der Staat schneller reagieren, fordert die CDU.

Stuttgart - Sanitäter und Feuerwehrleute sind im vergangenen Jahr im Südwesten so oft angegriffen und auch verletzt worden wie nie zuvor. Im Vergleich zum Jahr 2011 seien sie mindestens drei Mal so oft attackiert worden, teilte das baden-württembergische Innenministerium mit. Verglichen mit dem vorvergangenen Jahr ist die Zahl der körperlichen Angriffe im Jahr 2019 um mehr als ein Drittel gestiegen.

Die CDU fordert schärfere Konsequenzen für die Täter. Angreifer sollten deutlich schneller die Folgen der Taten zu spüren bekommen, sagte der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Thomas Blenke, am Donnerstag der dpa. „Beleidigungen oder Straftaten gegen Rettungskräfte mit klarer Beweislage könnten im beschleunigten Verfahren verhandelt werden“, schlug er vor. Nur durch eine schnelle Sanktionierung zeige der Rechtsstaat, dass er Straftaten nicht toleriere, sondern entschieden bestrafe.

190 Fälle von Gewalt gegen Rettungskräfte registriert

Laut Ministerium wurden im vergangenen Jahr 190 Fälle von Gewalt gegen Rettungskräfte registriert, im Jahr zuvor sind es noch 139 gewesen. 255 Angehörige von Rettungsdienst und Feuerwehr wurden dabei Opfer körperlicher Angriffe - die Zahl liegt höher als die Zahl der Taten, da in einigen Fällen mehrere Menschen bei ein und demselben Zwischenfall angegriffen wurden. 93 von ihnen wurden 2019 bei den Zwischenfällen leicht verletzt - etwa bei Protest gegen die Rettungsgasse, bei Gaffern oder zum Beispiel bei Familienstreitigkeiten, bei denen sie von oft betrunkenen Angreifern gestoßen oder beworfen wurden.

Die Dunkelziffer dürfte nach Einschätzung des Innenministeriums hoch sein. Nicht jedes Kriminalitätsopfer zeige eine Straftat an, das sei berufsübergreifend so. „Wurde die Straftat darüber hinaus auch durch Unbeteiligte nicht wahrgenommen und das Opfer vertraut sich niemandem an, begünstigt dies den Eingang in das sogenannte Dunkelfeld“, erläuterte das Ministerium.