Der Anblick verstört Augenzeugen: Zwei Männer auf dem Dach des Gewa-Towers. Foto: Michael Eick (Archiv)

Zwei junge Männer auf dem nicht abgesperrten Dach des 107 Meter hohen, erst halb fertigen Gewa-Towers in Fellbach haben die Polizei ins Schwitzen gebracht. Der Ausblick war grandios, aber gefährlich. Das Amtsgericht Waiblingen hat ihnen jetzt eine Strafe aufgebrummt.

Fellbach - Hoch hinaus wollten die zwei Angeklagten im Februar in Fellbach. Und da kam für sie natürlich nur ein Gebäude in Frage: der Schwabenlandtower, damals noch als Gewa-Tower bekannt. Auf dessen Dach, so erhofften sich die beiden Hobby-Filmer und -Fotografen, könnten sie spektakuläre Eindrücke sammeln und Aufnahmen machen. Doch auf den Höhenflug folgte eine Bauchlandung: Denn die zwei 19-Jährigen waren illegal eingedrungen und mussten sich jetzt vor dem Amtsgericht Waiblingen wegen Hausfriedensbruchs verantworten.

Zeugen hatten die Polizei angerufen und Menschen auf dem Tower-Dach gemeldet. Was folgte, war kein Zuckerschlecken für die Beamten: Mangels Aufzug mussten sie die 35 Stockwerke zu Fuß überwinden. In 107 Metern Höhe mussten sie dann feststellen, dass die allgemeine Aussicht zwar gut, die auf eine Festnahme aber schlecht war, denn es waren keine Unbekannten zu sehen. Die beiden Schüler hatten sich gut versteckt. Also hieß es wieder hinuntersteigen und abrücken. Das dachten jedenfalls die beiden Angeklagten. Die Polizisten hatten jedoch eine Zivilstreife vor Ort gelassen, und der lief das Duo dann nach dem Abstieg in die Arme.

Geständige Angeklagte

Vor Amtsrichter Blattner zeigten sich die zwei 19-Jährigen geständig. Das Tower-Dach sei für sie ein „attraktiver Ort“ gewesen, und sie wollten einfach sehen, was bei einer Foto- und Video-Session herauskommt. Da sie keine Türen aufbrechen wollten, sind die beiden Parkour-Fans über einen Leitungsschacht in den ersten Stock geklettert und dann übers Treppenhaus weiter. Davon, dass sie dann am Rand des Daches saßen und die Beine baumeln ließen, bekamen sie keine kalten Füße. Nur die Beobachter, die das meldeten.

Bedenken wegen dieser „jugendtypischen Tat“ meldete die Staatsanwältin nicht an. Zur „Unrechtsverdeutlichung“ plädierte sie für jeweils 20 Stunden gemeinnützige Arbeit. Dem schloss sich Amtsrichter Blattner in seinem Urteil an. Was aus den spektakulären Aufnahmen geworden ist, wurde vor Gericht nicht gezeigt.