Ziegen müssen wie alle Huftiere erst betäubt werden, bevor man sie schlachtet. Foto: 65551650

Zwei Männer haben am Rande eines Waldes im Ortenaukreis eine Ziege getötet und gegrillt. Das ist an sich erlaubt – wenn man sich an die Regeln hält. Doch das haben die beiden nicht getan.

Stuttgart - Nicht lange gefackelt haben zwei Männer am Wochenende im Ortenaukreis. Die beiden, die nach Angaben der Polizei aus Westafrika stammen, hatten bei Haslach auf einem Bauernhof eine Ziege gekauft. Am Rande eines Walds zwischen Haslach und Hausach töteten die 37 und 40 Jahre alten Männer das Tier, entfachten ein kleines Feuerchen und grillten die Ziege. Ihr Schmaus wurde indes jäh gestört von der Polizei, die auf das offene Feuer nahe der Bundesstraße 33 aufmerksam geworden war.

Die kleine Grillparty dürfte den Männern noch sauer aufstoßen. Gegen sie wird wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ermittelt. Die Ziege wurde zwar laut einer Sprecherin des Polizeipräsidiums in Offenburg nicht geschächtet, was nur mit einer Ausnahmegenehmigung erlaubt ist. Und es ist hierzulande auch nicht verboten, Tiere für die eigene Verwendung selbst zu schlachten. Dies muss aber sachgemäß und unter Einhaltung bestimmter Vorschriften erfolgen: So müssen die Tiere etwa erst betäubt werden, bevor man sie ausbluten lässt und dann tötet, sagt die Landestierschutzbeauftragte Julia Stubenbord: „Ich gehe davon aus, dass die beiden kein Bolzenschussgerät dabei hatten.“

Die Fleischbeschau, die Entsorgung – das alles ist geregelt

Vorgeschrieben ist auch, dass ein amtlicher Tierarzt das Fleisch untersucht. Die Schlachtabfälle, so informiert etwa das Landratsamt Ludwigsburg in einem Faltblatt, müssen über Spezialfirmen entsorgt werden. Gerade bei der Schlachtung von Rindern, Schafen oder Ziegen dürfen die Abfälle wegen der Möglichkeit der Übertragung der Hirnkrankheitserreger BSE und TSE ausschließlich vom Zweckverband für tierische Nebenprodukte abgeholt werden.

Wo oder unter welchen hygienischen Bestimmungen für den Privatgebrauch geschlachtet wird, das regelt der Gesetzgeber nicht, wohl aber, wer das Fleisch hinterher verzehrt: Nur innerhalb des eigenen Haushalts darf das Fleisch verwendet werden. Kinder, die nicht mehr daheim wohnen, aber zu Besuch sind, müssten demnach etwa beim Essen zuschauen.

Kommunale Schlachthöfe haben aufgegeben

Die Europäische Union hat vor zehn Jahren die Fleischhygienevorschriften verschärft. Viele Landwirte, die früher ihr Vieh geschlachtet und die Produkte dann weiterverkauft haben, stellten ihren Schlachtbetrieb daraufhin ein. Die meisten Gemeinden im Land gaben spätestens zu diesem Zeitpunkt ihre kommunalen Schlachthöfe auf. Um die wenigsten war es schade, sagt die Landestierschutzbeauftragte, „die entsprachen oft nicht mehr den neuen Vorschriften“.

Mancherorts sprangen Vereine ein. In Ebersbach an der Fils (Kreis Göppingen) wurde der Schlachthof wegen hygienischer Mängel abgerissen. Der neu gegründete Verein zur Förderung des Brauchtums der Hausschlachtung baute im Stadtteil Weiler 1999 ein eigenes neues Schlachthaus, das die Vereinsmitglieder zur Selbstversorgung nutzen. Die Ebersbacher stemmen sich damit gegen den Trend. Die Zahl der Hausschlachtungen sinkt seit Langem.

Hausschlachtungen sind nicht mehr in Mode

Im Großherzogtum Baden und im Königreich Württemberg wurde laut Statistischem Landesamt 1912 noch jedes dritte Schwein für den Eigenbedarf geschlachtet. Auch in den 50er und 60er Jahren gehörte die Hausschlachtung zum Alltag vieler Familien. Mittlerweile sind es nicht einmal mehr zwei Promille der Schweine im Land, die von Privatleuten geschlachtet werden.