Die Leiche der Frau wurde Mitte Mai gefunden (Symbolbild). Foto: dpa/Patrick Seeger

Neun Monate nach dem Fund einer Toten in Rust muss sich ihr Ex-Freund nun doch vor Gericht verantworten. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat damit der Beschwerde von Staatsanwaltschaft und Nebenklage stattgegeben.

Karlsruhe - Der Ex-Freund einer tot am Rhein bei Rust (Ortenaukreis) gefundenen Artistin muss sich doch vor Gericht verantworten. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe gab mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss der Beschwerde von Staatsanwaltschaft und Nebenklage statt. Im vergangenen Oktober hatte das Schwurgericht des Landgerichts Freiburg die Eröffnung eines Hauptverfahrens wegen Totschlags abgelehnt und den Haftbefehl gegen den heute 31 Jahre alten Mann aufgehoben.

Die 33 Jahre alte Frau galt seit Ende April 2019 als vermisst, ihre Leiche wurde Mitte Mai gefunden. Sie arbeitete in Rust als Artistin im Europa-Park, zudem war sie im Fernsehen in der RTL-Castingshow „Das Supertalent“ aufgetreten.

Bei der Obduktion des teilweise verwesten Leichnams konnte nach Angaben des OLG zwar die genaue Todesursache nicht geklärt werden. Ein Fremdverschulden liege aber nahe. Spuren in einem Trailer im Europa-Park und am Leichnam sowie Beobachtungen von Zeugen sprechen dafür, dass der Angeklagte den Tod der Frau verschuldet habe. Anschließend soll er die Leiche verpackt und in den Altrhein gebracht haben. Da es keine Anhaltspunkte für einen Unfalltod gebe, müsse der Verdacht einer vorsätzlichen Tötung durch den Angeklagten in einer Hauptverhandlung vor dem Landgericht Freiburg geklärt werden. Der Mann bleibt nach dem OLG-Beschluss auf freiem Fuß.