Die führenden Fraktionsvertreter Volker Kauder (CDU), Gerda Hasselfeldt (CSU) und Thomas Oppermann (SPD) nehmen zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses Stellung. Foto: dpa

Die Kritik vom Wirtschaftsflügel der Union am geplanten Gesetz zur Entgeltgleichheit ist unberechtigt. Es wird vielmehr helfen, die Diskriminierung der Frauen beim Lohn zurückzudrängen, meint Matthias Schiermeyer.

Stuttgart - Frauen nehmen Erziehungszeit, arbeiten in Teilzeit und wählen häufiger Berufe, in denen die Entlohnung vergleichsweise gering ausfällt – während die Männer sich auf Arbeit und Karriere konzentrieren und eher in hoch qualifizierten Jobs zu finden sind, die gut bezahlt werden. All diese Faktoren machen die sogenannte Lohnlücke von 21 Prozent aus. Das Gesetz zur Entgeltgleichheit, das die Koalition nun nach heftigem Gezerre auf den Weg bringt, wird die Kluft nicht schließen. Die genannten Faktoren bleiben im Prinzip ja bestehen. Doch kann es dafür sorgen, dass wenigstens gleichwertige Arbeit gleich bezahlt wird. Selbst im direkten Vergleich bestehen noch große Ungerechtigkeiten – und um diese geht es hier.

Weniger Bürokratie als befürchtet

Frauen bekommen einen Auskunftsanspruch über die Gehaltsstrukturen. Transparenz kann dazu dienen, Lohnlücken vor Ort aufzudecken. Zugleich erhalten Arbeitnehmervertreter einen Hebel, an führender Stelle über Fehlentwicklungen zu reden. Doch kommt auf die Wirtschaft weniger Bürokratie zu, als sie zuerst befürchten musste. Kleinbetriebe bleiben gar außen vor. Ein gutes Signal ist die Absicht, tarifgebundene Unternehmen bei den Kontrollverfahren nicht so stark zu belasten wie tarifflüchtige. Das stärkt die Tarifparteien. Insgesamt wird Diskriminierung nicht beseitigt – aber ein Anfang ist gemacht.