Vor allem in Städten werden Wohnungen über Plattformen Foto: Wilhelm Mierendorf

Das Gesetz gegen Zweckentfremdung könnte noch vor Weihnachten im Landtag diskutiert werden. Darin vorgesehen sind unter anderem höhere Bußgelder für nicht genehmigte Ferienwohnungen.

Stuttgart - Die Landesregierung will kurz vor Weihnachten noch das nachgeschärfte Gesetz gegen Zweckentfremdung von Wohnungen auf den Weg bringen. In dem Entwurf, der nach Informationen unserer Zeitung an diesem Dienstag Thema im Kabinett ist und vor Weihnachten noch im Landtag diskutiert werden dürfte, ist eine Anhebung des Bußgelds von 50 000 auf 100 000 Euro vorgesehen, wenn ein Vermieter gegen die Genehmigungspflicht verstößt.