Beim Bundesverfassungsgericht sind Kameras zum Teil schon zugelassen. Bisher eine Ausnahme. Foto: dpa

Künftig dürfen Urteilsverkündungen der obersten Bundesgerichte im Fernsehen gesendet werden. Eine gute Entscheidung, kommentiert Politikredakteur Christian Gottschalk. Und eine Chance für die Justiz.

Berlin - Es ist ein sehr heftig geführter Streit gewesen, der da in den vergangenen Monaten und Jahren geführt worden ist, und der sicher nicht zu Ende geht, nur weil der Bundestag am Donnerstag kurz vor Mitternacht das entsprechende Gesetz beschlossen hat. Künftig sollen Urteilsverkündungen der obersten Bundesgerichte gefilmt werden dürfen. Die Fernsehkamera zieht in den Gerichtssaal ein. Das ist eine kleine Revolution, und Teile der Richterschaft haben sich massiv dagegen gewehrt. Sie haben verloren, und das ist gut so.

Die Argumente sind nicht stichhaltig

Die Richter arbeiten mit Argumenten. Dass dies nur ein erster Schritt sei, dem ein Dammbruch folge, die Verhandlung dann zur Fernsehshow mutieren könne. Oder dass doch immer nur kleine Ausschnitte gesendet werden, letztlich so nicht das komplexe Thema wiedergegeben wird. Beides gilt es zu bedenken, beides ist nicht wirklich Stichhaltig. Daran, ganze Verhandlungen aufzunehmen, denkt niemand. Sollte sich das irgendwann in ferner Zukunft einmal ändern, ist es dann an der Zeit darüber zu reden. Dass 30 Sekunden in der Tagesschau nicht die gesamte, mehrtägige Verhandlung wiedergeben stimmt. Das gilt aber auch für Berichte anderer Themen, für den Krieg in Syrien ebenso wie für einen Gipfel der Staats- und Regierungschefs. Trotzdem helfen die Bilder, Aufmerksamkeit zu generieren, vielleicht sogar Verständnis. An Verständnis für ihre Entscheidungen sollte jedem Richter gelegen sein.