In Stuttgart werden pro Jahr rund 3000 Grabsteine neu gesetzt Foto: dpa

Die Landeshauptstadt hat seit 9. Januar 2014 in ihrer Friedhofssatzung das Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit festgeschrieben. Dieses Verbot ist rechtswidrig. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) entschieden.

Stuttgart - Der 1. Senat gab damit in vier Normenkontrollverfahren Anträgen von insgesamt neun Steinmetzbetrieben aus dem Raum Stuttgart statt. Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Forderung „keine Grabsteine aus Kinderhand“ war von der Gemeinderatsfraktion der Grünen bereits 2006 erhoben worden.

Der Beschluss der Mannheimer Richter, der ohne mündliche Verhandlung fiel, kommt nicht überraschend, denn der VGH hatte bereits Ende April 2014 die Friedhofssatzung der Stadt Kehl mit dem gleichen Kinderschutz-Passus für unwirksam erklärt. Und bereits im Oktober 2013 hatte das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil entschieden, dass derzeit keine vertrauenswürdigen Siegel oder Zertifikate auf dem deutschen Markt zur Verfügung stünden, mit denen der in den Satzungen geforderte Nachweis geführt werden könne.

Diese „ausreichenden Nachweismöglichkeiten bestünden weiterhin nicht“, sagen die Mannheimer Richter. Eine hinreichend gesicherte Verkehrsauffassung, welche Zertifikate als vertrauenswürdig gelten können, sei derzeit nicht festzustellen.

In Stuttgart werden pro Jahr rund 3000 Grabsteine erstmals oder wieder aufgestellt. Als Durchschnittspreis müsse mit 2000 bis 2500 Euro (ohne Einfassung) gerechnet werden, sagt ein Stuttgarter Steinmetz. Ein Grabstein aus Indien oder China, der ein Zertifikat trage, sei wegen der Lohnkosten rund 20 Prozent günstiger zu haben als ein von einem deutschen Hersteller gefertigter. Auch Ware aus Afrika oder Russland werde vom Großhandel angeboten. Verschiedene Großhändler hätten allerdings jüngst wegen der Euroschwäche Preisaufschläge von etwa zehn Prozent angekündigt. Steine aus Indien seien nicht nur wegen ihres Preises, sondern auch wegen des größeren Farbspektrums gefragt, sagt der Fachmann. Ein Bestatter schätzt, dass mindestens jeder zweite Grabstein inzwischen aus Indien oder China kommt.

In Kehl waren es sogar 90 Prozent, sagt Karl Poßberg, der dort den Bereich Recht der Stadt leitet. „Das ist ein relevantes Problem. Es gibt internationale Anbieter, und es gibt sogar norwegische Steine, die zum Schneiden und Bearbeiten nach Indien gefahren werden, weil die Arbeit dort billiger ist“.

Poßberg hat nach dem Urteil vom April 2014 für Kehl den Schluss gezogen, „dass der geforderte Nachweis, dass in den Steinbrüchen keine Kinderarbeit stattfindet, nicht zu führen ist. Dazu müssten die Kontrolleure kontrolliert werden“. Eine solche Kontrolle im Ausland könne aber keine Kommune leisten. Leider, so Poßberg, sei das Thema beim Städte- und Gemeindetag versandet, die Bundesregierung habe sich für unzuständig erklärt. Gefordert sei wohl die Europäische Kommission. Die Stuttgarter Verwaltung will den Beschluss aus Mannheim prüfen.