Herzogin Meghan hat eine britische Boulevardzeitung verklagt. Foto: AP/Kirsty Wigglesworth

Darf die Boulevardzeitung die Namen von Meghans Freundinnen nennen? Die Fünf hatten mit dem US-Magazin „People“ gesprochen, um die Sicht der Herzogin auf den Streit mit Thomas Markle zu vermitteln.

London - Vor dem britischen High Court ist am Mittwoch über eine Klage der Herzogin von Sussex, Meghan, gegen die Boulevardzeitung „Mail on Sunday“ wegen Verletzung der Privatsphäre verhandelt worden. Die Frau von Prinz Harry will dem Blatt untersagen lassen, die Namen von fünf ihrer Freundinnen zu nennen, die anonym zu ihren Gunsten mit dem US-Magazin „People“ gesprochen haben.

Hauptsächlich geht es in dem Gerichtsstreit um einen „privaten und vertraulichen“ Brief, den Meghan nach ihrer Hochzeit mit Prinz Harry 2018 an ihren Vater Thomas Markle schrieb und den die „Mail on Sunday“ 2019 in Auszügen veröffentlichte. Die frühere Meghan Markle hat deswegen den Verlag der Zeitung, Associated Newspapers, verklagt. Sie wirft ihm Missbrauch privater Informationen sowie Verstöße gegen das Urheberrecht und den Datenschutz vor und fordert dafür Schadenersatz. Associated Newspapers hat angekündigt, sich gegen die Klage zu wehren.

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Bei dem halbtägigen Termin vor dem eigentlichen Prozess ging es am Mittwoch um den Antrag von Meghans Anwälten, die Nennung der Namen der Freundinnen zu untersagen. Die Frauen seien unschuldige Beteiligte, die im Fall einer Veröffentlichung ihrer Namen ein Eindringen in ihre Privatsphäre befürchteten, erklärte Meghans Anwalt Justin Rushbrooke. Er sagte, das Gericht habe eine Pflicht, „die Identität vertraulicher journalistischer Quellen zu schützen“.

Boulevardblatt will Namen öffentlich machen

Die Anwälte der Zeitung machen geltend, erst die Freundinnen hätten den Brief in die Öffentlichkeit getragen, indem sie in dem „People“-Artikel darüber sprachen. Die Aussagen der Freundinnen stünden im Zentrum des Falls, deshalb müsse der Öffentlichkeit bekannt sein, um wen es sich handele. Im Interview des „People“-Magazins blieben sie anonym und wurden lediglich als „enge Freunde“ bezeichnet.

Ihnen Anonymität zu gewähren, würde das „entscheidend wichtige Prinzip der offenen Justiz“ untergraben, erklärte der Anwalt der „Mail“, Antony White. „Die Freundinnen sind wichtige potenzielle Zeuginnen in einem wesentlichen Punkt“, erklärte White schriftlich. Ihre Namen nicht zu nennen, würde das Recht der Medien und der Beklagten auf Berichterstattung über den Fall beschränken, zudem habe die Öffentlichkeit ein Recht auf Auskunft.

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Meghan habe nicht gewusst, dass ihre Freundinnen mit „People“ sprechen würden, sagte Rushbrooke. „Diese fünf Frauen stehen nicht vor Gericht, und auch ich nicht“, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme Meghans in dem Fall. „Der Verlag hinter der „Mail on Sunday“ steht vor Gericht.“ Mit Blick auf ihre Freundinnen sagte die 38-Jährige, diese seien Privatpersonen, junge Mütter, und hätten das Grundrecht auf Privatsphäre.

Weder Meghan noch Prinz Harry waren bei dem Gerichtstermin am Mittwoch anwesend. Richter Mark Warby kündigte an, er werde seine Entscheidung verkünden „sobald ich kann“.