Ist das Fahrverbot richtig beschildert? Ein Gericht muss die Frage entscheiden. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart haben Betroffene gegen das Euro-4-Dieselverbot Widerspruch eingelegt. Bald soll die Entscheidung fallen.

Stuttgart - Beim Verwaltungsgericht Stuttgart (VG) sind bis Montag elf Widersprüche gegen das Diesel-Verkehrsverbot unterhalb von Euro 5 eingegangen. Seit dem 1. April trifft es auch die Stuttgarter. Bisher, so VG-Sprecher Philipp Epple, habe die 17. Kammer nicht entscheiden können, weil Stellungnahmen des Landes und der Stadt nicht vorlägen. Diesen hatte das Gericht eine zweiwöchige Frist gesetzt. Das Fahrverbots-Urteil war von der 13. Kammer in September 2017 gefällt worden. Inzwischen hat die Zuständigkeit gewechselt.

Die insgesamt elf Widersprüche enthielten teils sehr detaillierte und umfangreiche Begründungen. Die Argumente gegen das Fahrverbot bezögen sich zum Teil auf den speziellen Einzelfall, andere zögen generell die Rechtmäßigkeit der Verbote in Zweifel. Zum Beispiel wird von einem Autohaus in Möhringen, das von der Kraftfahrzeug-Innung unterstützt wird, argumentiert, dass die Beschilderung zum Diesel-Fahrverbot gesetzlich unzulässig sei. Das Regierungspräsidium (RP) verweist auf Anfrage darauf, dass die Schilder vom Landesverkehrsministerium mit dem Bundesverkehrsministerium abgestimmt worden seien. Dieses habe eine Ausnahme von der Straßenverkehrsordnung zugelassen. „Die festgelegte Beschilderung ist somit rechtmäßig“, so die Meinung des RP.

Außerdem im Video: Wir haben Menschen in Stuttgart gefragt, was sie vom Diesel-Fahrverbot halten.

Kfz-Innung ist verärgert

Die Kfz-Innung zeigt sich verärgert darüber, dass keine Entscheidung vor dem 1. April getroffen werden konnte. Dieselfahrzeuge, so Innungs-Obermeister Torsten Treiber, würden „kaum in Stuttgart bewegt und haben auf den Schadstoffgehalt der Luft kaum Einfluss“. Das Fahrverbot solle bis zur Gerichtsentscheidung ausgesetzt werden, hatte die Innung gefordert.

Das Verwaltungsgericht will in dieser Woche entscheiden. Weist es die Widersprüche ab, ist dagegen eine Klage zulässig.