Frauen demonstrieren vor der Urteilsverkündung des Brandenburger Verfassungsgerichts, das kurz darauf die Frauenquote im Landtag für verfassungswidrig erklärt. Foto: dpa/Soeren Stache

Das brandenburgische Verfassungsgericht hat das Paritätsgesetz des Bundeslandes gekippt, das den Parteien eine Frauenquote für ihre Kandidatenlisten bei Landtagswahlen vorschreiben wollte. Zu Recht, meint unsere Redakteurin Almut Siefert. Der Wähler entscheidet selbst, wem er seine Stimme geben will.

Potsdam - Die Entscheidung des Brandenburger Verfassungsgerichts ist ein Armutszeugnis. Nicht für die Demokratie, nicht für den Kampf um Gleichberechtigung, sondern für die rot-rote Landesregierung von 2019. In einem Paritätsgesetz genannten Ungetüm hatte diese festgelegt, dass die Parteien bei Landtagswahlen auf ihren Kandidatenlisten abwechselnd Frauen und Männer aufstellen müssen. Ausgerechnet AfD und NPD haben dagegen geklagt – und recht bekommen.